Darauf einigte sich der Rickenbacher Gemeinderat diese Woche. Seltsam ist es trotzdem. Denn eigentlich ist im Bebauungsplan festgeschrieben, dass ein Zaun in dem entsprechenden Wohngebiet die Höhe von einem Meter nicht überschreiten soll. Das Wort „soll“ macht den Unterschied. Würde im Bebauungsplan „nicht überschreiten darf“ stehen, wäre der Fall klar. Aber so darf der Zaun quasi über sich hinaus wachsen.
Es ist zum Mäusemelken und man darf sich ungeniert fragen, wozu es eigentlich Vorschriften gibt, die keine sind. Es heißt ja auch nicht, innerorts „soll“ 50 gefahren werden und wenn es etwas mehr wird, ist es nicht nur wurst, sondern extrawurst.
Das Gute an der neuen Gemeinderatszaunlektion ist, dass wir wieder etwas Grundsätzliches gelernt haben: Am Eggberg sind alle Zäune gleich. Aber manche sind gleicher.
Die Redaktion begleitet die wichtigsten Themen am Hochrhein mit eigenen Meinungsbeiträgen. Mal ernst, mal unterhaltend, klicken Sie sich einfach durch die Texte in diesem Themenpaket.

Alle Kommentare 