Der Wahlausschuss muss sich nun nochmals mit dem Thema auseinandersetzen. Grund für das Aus war der rechtsextreme Hintergrund des Kandidaten.
Sollte der Wahlausschuss bei seiner Entscheidung bleiben, muss die Rechtsaufsicht am Landratsamt mit Walter Scheifele entscheiden.
Zeitlich unter Druck setzen lassen werde man sich bei dem Prozedere nicht, so Scheifele. Bärthel hätte allerdings die Möglichkeit, den Entscheid über Gericht zu beschleunigen, um schnell wieder ins Rennen zu kommen. Bleibt die Rechtsaufsicht am Landratsamt bei ihrem Nein hat Bärthel schließlich noch die Möglichkeit den gängigen Rechtsweg über das Verwaltungsgericht einzuschlagen.
So könnte dann auch der Wahl-Termin vielleicht nicht mehr haltbar sein. Die Liste der Kandidaten muss laut Gesetz 15 Tage vor der Wahl veröffentlicht werden - bis dahin muss also eine Entscheidung gefallen sein.
Eine erneute juristische Hängepartie ist dem Ort
nach dem Prozess um Norbert Moosmann kaum zu wünschen.
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