Rickenbach -
Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat das Hauptverfahren gegen den Rickenbacher Bürgermeister Norbert Moosmann und seinen Lebensgefährten eröffnet. Der erste Verhandlungstag wurde auf den 25. September anberaumt.
Ein Bürgermeister wird gewählt, folglich muß er auch wieder abgewählt werden können. Die Politiker müssen die Gesetze dementsprechend ändern.In diesem Falle hier (Bürgermeister mit krimineller Energie) sollte der Bürgermeister sofort abgesetzt werden können. In der freien Wirtschaft würde man überhaupt nicht diskutieren sondern handeln, sprich kündigen.