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Rickenbach Prozess gegen Moosmann beginnt

10.08.2012
Rickenbach -  Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat das Hauptverfahren gegen den Rickenbacher Bürgermeister Norbert Moosmann und seinen Lebensgefährten eröffnet. Der erste Verhandlungstag wurde auf den 25. September anberaumt.

Norbert Moosmann, Bürgermeister Rickenbach  Bild: Obermayer

Der Tatort des vermeintlichen Anschlags vom 3. Juli 2011: Das Rathaus in Rickenbach  Bild: Obermayer

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Dem 41 Jahre alten Moosmann und seinem 37 Jahre alten eingetragenen Lebensgefährten wird vorgehalten, sich des Vortäuschens einer Straftat schuldig gemacht zu haben. Beide sollen im Juli vergangenen Jahres einen Anschlag auf Moosmann in dessen Dienstzimmer inszeniert haben. Außerdem habe der Hauptangeklagte durch sein weiteres Tun den Tatbestand des Betruges in sechs Fällen erfüllt, teilt das Landgericht Waldshut-Tiengen mit.

Die Zweite Große Strafkammer tagt unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Bernhard Seyffert. Er hat folgende fünf Verhandlungstage anberaumt: 25. und 28. September sowie 1., 12. und 16. Oktober. Geladen sind 14 Zeugen und eine Sachverständige. Die Sitzungen beginnen jeweils um 9 Uhr im Saal 20 des Amtsgerichtsgebäudes.

Der Rickenbacher Bürgermeister soll am Abend des 3. Juli 2011 die Polizei alarmiert und davon berichtet haben, eine Flasche sei durchs Fenster in sein Dienstzimmer geworfen worden. Zugleich habe er wegen akuter gesundheitlicher Beschwerden darum gebeten, einen Rettungswagen zu verständigen. Als die Polizei vor Ort eingetroffen sei, sei die innere Türe des Windfangs vom Rathaus durch einen von außen angebrachten Holzkeil verriegelt gewesen. Dadurch sei dem Angeklagten der Weg nach außen versperrt gewesen. Auf der Innenseite der verkeilten Türe habe ein an ihn gerichteter Drohbrief gelegen. In dessen Dienstzimmer habe man Scherben einer grünen Flasche vorgefunden; im Flaschenhals habe eine Textil-Lunte gesteckt. Nach kurzer Befragung sei der Angeklagte ins Krankenhaus gebracht worden.

Tatsächlich sei dies alles von den beiden Angeklagten planmäßig in Szene gesetzt worden. Der angeklagte Bürgermeister habe die Flasche mit der Lunte versehen und gegen seinen Schreibtisch geworfen, bevor er den Notruf abgesetzt habe. Sein Lebenspartner habe die Türe verkeilt. Einer der beiden Männer habe den Drohbrief beim Windfang plaziert. Hierdurch hätten sie vortäuschen wollen, dass ein Unbekannter durch Androhung von Gewalt den Bürgermeister zum Amtsverzicht zwingen wolle. Das vorgetäuschte Geschehen hätte, so ihre Absicht, später als Dienstunfall des Bürgermeisters anerkannt werden sollen, damit er Versorgungsbezüge wegen dadurch verursachter Dienstunfähigkeit gewährt bekomme.

In der Folgezeit – so der weitere Anklagevorwurf – habe der Hauptangeklagte mehrere Rechnungen für Krankentransporte und ärztliche Behandlungen erhalten, die allesamt im Zusammenhang mit dem Geschehen vom 3. Juli 2011 stünden. Diese Rechnungen habe er bei der für ihn zuständigen Beihilfestelle und bei seinem Krankenversicherer eingereicht, um die Rechnungsbeträge erstattet zu bekommen oder damit die Rechnungen beglichen würden. Hierbei habe er den Eindruck erweckt, die abgerechneten Leistungen hätten ihren Grund in dem gegen ihn gerichteten Anschlag und seien medizinisch notwendig gewesen. Tatsächlich habe er die Leistungen nur in Anspruch genommen, um seine wahrheitswidrige Behauptung eines gegen ihn gerichteten Attentats zu untermauern. Im Vertrauen auf die Richtigkeit seiner Angaben hätten Beihilfestelle und Krankenversicherer die Rechnungsbeträge von insgesamt rund 3000 Euro zur Zahlung angewiesen. Um diesen Betrag habe sich der Angeklagte zu Unrecht bereichert, was ihm bewusst gewesen sei.

Mehr zum Thema: Der Fall Moosmann
Moosmann fällt noch länger aus

Norbert Moosmann ist seit 2007 Bürgermeister von Rickenbach. Bereits nach seinem Wegzug nach Bad Krozingen 2008 kam es zu Unstimmigkeiten im Gemeinderat. Nach langen Krankheitsausfällen und einem vermeintlichen Brandanschlag ist der Fall mittlerweile Deutschlandweit ein Thema.

Es gilt zu handeln
Ein Bürgermeister wird gewählt, folglich muß er auch wieder abgewählt werden können. mehr ...
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