Rickenbach Moosmann will nicht in Vorruhestand
Als Bürgermeister kämpfte Norbert Moosmann immer schon für sich selbst. Unser Bild entstand im März 2010, als er im Gemeinderat Kritik an seiner Amtsführung als „haltlos“ zurückwies. Bild: Schütz
Der Rickenbacher Bürgermeister Norbert Moosmann wehrt sich gegen eine vorzeitige Zurruhesetzung. Am Montag ging beim Landratsamt Waldshut ein Fax von Moosmanns Anwalt ein. „Er hat Einwendungen vorgebracht“, erklärte Walter Scheifele, Leiter des Dezernats für Kommunalangelegenheiten, auf Anfrage. Moosmann hatte Gelegenheit, sich zum Amtsärztlichen Gutachten zu äußern, das seine Zurruhesetzung empfiehlt.
Von einer Neuwahl, die der Gemeinderat fordert, ist Rickenbach noch weit entfernt. Falls der bis April 2015 gewählte Moosmann alle Fristen und Rechtsmittel ausschöpft, kann es Mitte 2013 werden, bis das Amt frei wird – immer vorausgesetzt, dass das Landratsamt Waldshut und die anderen Instanzen zu der Auffassung kommen, dass Moosmann dauerhaft dienstunfähig ist.
Für Moosmann wie für die Gemeinde geht es nicht zuletzt um viel Geld. Ein Zurruhesetzungsbescheid hätte spürbare finanzielle Folgen. Obwohl er bereits seit Sommer 2010 seine Dienstgeschäfte praktisch nicht mehr ausübt, muss die Gemeinde Moosmann das volle A 15-Gehalt in Höhe von aktuell 5642,34 Euro brutto zahlen. Nach einer Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand erhielte der 41-Jährige auf einen Schlag sehr viel weniger. Laut Beamtenversorgungsgesetz stehen ihm derzeit mindestens 1974,82 Euro monatlich an Versorgungsbezügen zu. Mindestens 3763,44 Euro wären es, wenn ein Gericht die Dienstunfähigkeit auf Vorfälle wie die Drohbriefe und das beschmierte Privatauto vom Sommer 2010 oder den Wurf mit der Brandsatz-Attrappe vom Sommer 2011 zurückführte und damit als Dienstunfall wertete.
Wie viel genau der Kommunale Versorgungsverband Moosmanns monatlich überweisen würde, lässt sich nur schätzen. Das Ruhegeld berechnet sich nicht nur aus dem Bürgermeister-Gehalt, auch die Ansprüche aus der Zeit als Beamter bei der Post, bei der Moosmann 1987 bis zu seiner Wahl 2007 arbeitete, kommen hinzu. Mindernd auf die Höhe der Bezüge könnte sich auswirken, wenn ein Strafgericht zur Auffassung käme, dass Moosmann und sein Ehepartner den Anschlag vom Juli 2011 nur vorgetäuscht haben. Immer noch geht die Staatsanwaltschaft Waldshut diesem Verdacht nach, schweigt sich aber über den Stand der Ermittlungen aus. Von deren Ergebnissen ist der Fortgang des Disziplinarverfahrens abhängig, das das Landratsamt gegen Moosmann eingeleitet hat.
Die nächste Stufe der Verfahrenskette wäre jetzt nach der Prüfung von Moosmanns Einwänden gegen das Ergebnis des amtsärztlichen Gutachtens ein Zurruhesetzungsbescheid durch das Landratsamt. Dagegen könnte Moosmann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Würde der Widerspruch abgewiesen, steht dem Bürgermeister die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg offen.
Unterläge er auch hier, kann er als letzten Schritt versuchen, eine Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim zu erreichen. Vor allem die Juristen also haben es in der Hand, ob Moosmanns Dienstzeit vorzeitig endet und wann die Rickenbacher einen neuen Bürgermeister wählen können.

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