Wie der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Klaus Döll erklärte, gehe es bei der mündlichen Verhandlung um zweierlei: „Die Sach- und Rechtslage wird erörtert, und die Kammer spricht mit den Beteiligten über Inhalte der Klage.“ Am Ende stehe die Entscheidung darüber, ob die Klage des umstrittenen Rickenbacher Bürgermeisters überhaupt zulässig ist.
Ende Februar hatte das Landratsamt Waldshut Norbert Moosmann auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens in den Ruhestand geschickt, was für den Bürgermeister eine drastische Kürzung seines Gehalts beinhaltet. Dagegen hatte Moosmann Widerspruch eingelegt, den das Landratsamt zurückwies. Ende April folgte schließlich die Klage durch Moosmanns Anwälte. In Rickenbach bleibt derweil vorerst alles wie gehabt. Ein neuer Rathauschef kann erst dann gewählt werden, wenn die Zurruhesetzung rechtskräftig ist. Sollte hingegen Moosmann Recht bekommen, muss die Gemeinde ihm das volle Gehalt nachzahlen.
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht läuft im Übrigen unabhängig vom Strafprozess wegen Vortäuschens einer Straftat vor dem Landgericht Waldshut. Wegen diesem Vorwurf muss sich Moosmann zusammen mit seinem Lebenspartner ab 25. September an fünf Verhandlungstagen verantworten. Die Sitzungen beginnen jeweils um 9 Uhr im Saal 20 des Amtsgerichtsgebäudes in Waldshut.
Norbert Moosmann ist seit 2007 Bürgermeister von Rickenbach. Bereits nach seinem Wegzug nach Bad Krozingen 2008 kam es zu Unstimmigkeiten im Gemeinderat. Nach langen Krankheitsausfällen und einem vermeintlichen Brandanschlag ist der Fall mittlerweile Deutschlandweit ein Thema.
