Es war noch einmal eine überraschende Wende im Prozess gegen Rickenbachs Bürgermeister Norbert Moosmann, der sich derzeit vor dem Waldshuter Landgericht der Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat und wegen Betrugs ausgesetzt sieht. In Anschluss an sein eigenes Plädoyer, in dem er einen Freispruch für seinen Mandanten forderte, stellte Strafverteidiger Rudolf Fenn noch vier Hilfsbeweisanträge, in denen es um den Gesundheitszustand Moosmanns nach dem vermeintlichen Anschlag Anfang Juli 2011 geht. Gleichzeitig erklärte er, Moosmann werde einige Ärzte und Rettungssanitäter, die ihn damals untersucht hatten, von der Schweigepflicht entbinden. Bislang hatte Moosmann eine solche Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht stets abgelehnt.
Auch wenn es nur Hilfsbeweisanträge waren – der Vorsitzende Richter Bernhard Seyffert sieht in den neuen, möglicherweise wichtigen Zeugen durchaus die Möglichkeit eines Erkenntnisgewinns. Er entsprach den Anträgen und ordnete die Wiederaufnahme der Beweisaufnahme an. Nun werden die Zeugen geladen und vermutlich am 26. Oktober vernommen.
Der Schachzug des Verteidigers, die ärztliche Schweigepflicht kurz vor Prozessende nun doch aufzuheben, ist dem hohen Druck geschuldet, der auf dem Angeklagten lastet. Die Indizienkette, die Staatsanwalt Jürgen Schäfer in seinem Plädoyer aufzeigte, sei derart dicht, dass es „keine Zweifel an der Täterschaft Moosmanns und seines Lebenspartners“ gebe. Sie reiche nach Schäfers Auffassung für eine Verurteilung aus, auch wenn es keinen einzelnen Beweis gebe. „Wenn die Indizienlage so erdrückend ist, ist das der Beweis“, so der Staatsanwalt.
Für Norbert Moosmann forderte er eine Gesamtfreiheiheitstrafe von einem Jahr, die gegen eine Geldauflage von 10 000 Euro zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Für Moosmanns Lebenspartner beantragte Schäfer wegen Beihilfe zur Vortäuschung einer Straftat eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 50 Euro.
Drei Hauptindizien nannte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer: So sei im Verfahren „ohne vernünftige Zweifel“ festgestellt worden, dass Norbert Moosmanns Lebenspartner zur Zeit des vermeintlichen Attentats beim Rickenbacher Rathaus gewesen sei. Dies hatte die Videoaufzeichnung einer privaten Überwachungskamera in Zusammenhang mit der Auswertung der Handydaten des Mannes ergeben. Dass Moosmann den Besuch seines Lebenspartners in den polizeilichen Vernehmungen nicht erwähnte, sonst aber viele Details erzählte, wertet der Staatsanwalt ebenfalls als belastend. Drittes Indiz sei, dass auf dem Videoband keine andere als Täter in Frage kommende Person zu sehen ist, obwohl dies zu erwarten gewesen wäre. „Es muss sich nicht jede theoretische Möglichkeit ausschließen lassen“, so Schäfer zur Indizienlage. Für ihn steht deshalb fest, dass Moosmann und sein 37-jährige Lebenspartner gemeinsam das fingierte Attentat planten und realisierten. Andere Konstruktionen des Tathergangs seien „extremst unwahrscheinlich“.
Dies sah Moosmanns Verteidiger Rudolf Fenn naturgemäß völlig anders. Er warf den Ermittlern vor, einseitig ermittelt zu haben und andere Möglichkeiten zu schnell ausgeschlossen zu haben. Er entwarf ein Szenario, dass „mindestens ebenso plausibel mit den Fakten in Einklang zu bringen“ sei, wie die „spekulative Tatversion“ des Staatsanwalts: Möglich sei, dass der 37-jährige Lebenspartner die Tat alleine begangen habe, ohne dass Moosmann etwas davon gewusst habe. „Er hatte Norbert Moosmann inständig darum gebeten, nicht mehr in seinen Dienst in Rickenbach zurückzukehren“, so Fenn. Schließlich habe der Lebenspartner die Überzeugung gewonnen, dass nur ein weiterer Anschlag Moosmann überzeugen könnte, nannte Fenn ein mögliches Motiv. Damit wollte der Verteidiger freilich nur aufzeigen, dass es – zumindest theoretisch – noch andere denkbare Tatabläufe gibt und die Schuld seines Mandanten nicht erwiesen ist. Mediziner könnten zudem bestätigen, dass Moosmanns Trauma nach dem Attentat tatsächlich erlitten und nicht vergetäuscht sei. Mit der Zeugenvernehmung dieser Mediziner wird der Prozess am Montag, 29. Oktober fortgesetzt. Sofern keine weiteren Beweisanträge gestellt werden, folgen anschließend erneut die Plädoyers von Staatsanwalt und den beiden Verteidigern. Das Urteil könnte dann am Mittwoch, 7. November gefällt werden.
Norbert Moosmann ist seit 2007 Bürgermeister von Rickenbach. Bereits nach seinem Wegzug nach Bad Krozingen 2008 kam es zu Unstimmigkeiten im Gemeinderat. Nach langen Krankheitsausfällen und einem vermeintlichen Brandanschlag ist der Fall mittlerweile Deutschlandweit ein Thema.
