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Rheinfelden Mann will seine Schusswaffe zurück

13.09.2012
Von (rs)
Rheinfelden -  Ein ehemaliger BASF-Chemikant verlangt seine Schusswaffen zurück, die ihm bei einer Hausdurchsuchung abgenommen wurden.
London 2012 - Schießen

Sportschütze im Blickpunkt.  Bild: Lindsey Parnaby (EPA)

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In zwei Wochen findet vor dem Freiburger Verwaltungsgericht ein Prozess gegen die Stadtverwaltung statt, genauer: das Amt für öffentliche Ordnung. Ein Rheinfelder verlangt die Herausgabe seiner Schusswaffen, die vor zwei Jahren bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden sind. Die war nämlich rechtswidrig.

Der Kläger: Ralf Endler, Jahrgang 1966, wohnt in Warmbach und war zur Zeit der Durchsuchung als Chemikant bei BASF in Grenzach beschäftigt. Der Hauptfeldwebel der Reserve ist Sportschütze, besitzt sieben Lang- und drei Kurzfeuerwaffen, die in einem Tresorraum untergebracht sind.

Die Vorgeschichte: Am 9. November 2010 äußert ein Mitarbeiter der BASF gegenüber seinem Vorgesetzten den Verdacht, dass ein Arbeitskollege einen Amoklauf planen könnte. Der Amoklauf mit vier Toten in Lörrach ist gerade sechs Wochen her. Die Firma schaltet den Sicherheitsdienst in Ludwigshafen ein, der wiederum die Kripo in Lörrach. Der Arbeitskollege Endlers wird tagsdarauf von einer Polizeibeamtin vernommen. Dessen erster Satz im Vernehmungsprotokoll beginnt mit den Worten „Ich kenne Herrn Endler nicht besonders gut.“

Sein letzter Satz: „Es kann sein, dass das, was ich erzähle, nur heiße Luft ist.“ Dazwischen gibt er wieder, dass Endler geschieden ist, sich von seiner Lebensgefährtin getrennt hat, viele Waffen besitzt und – wie Hunderte anderer BASF-Mitarbeiter auch – vom Verlust seines Arbeitsplatzes bedroht ist. Zudem habe er davon gesprochen, die Rheinfelder Polizei mit einem Bagger zu stürmen. Andere Arbeitskollegen oder militärische Vorgesetzte Endlers werden nicht befragt.

Die Hausdurchsuchung: Die Kriminalbeamtin geht zur Staatsanwaltschaft, die lehnt eine Hausdurchsuchung ab, weil sie dafür keine Veranlassung sieht. Die Kripo wendet sich direkt an das Amtsgericht Lörrach – Gefahr im Verzug! – und erhält die Durchsuchungsgenehmigung. Vormittags am 11. November rücken die Beamten samt Hundestaffel in dem Reihehaus an, lassen sich die Waffen zeigen und nehmen sie mit. Alle sind angemeldet. Weil in dem Tresor auch vermeintliche Sprengkörper gefunden werden, kommt das Entschärferteam des Landeskriminalamts, um diese unter die Lupe zu nehmen.

Ihr Urteil: Metallschrott, kein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz – Endler besitzt Attrappen, weil er Ausbilder ist. Es gibt keinerlei Hinweise auf die Vorbereitung eines Amoklaufes. Gleichwohl wollten ihn Polizeibeamte dazu bewegen, sich freiwillig ins Psychiatrische Landeskrankenhaus in Emmendingen zu begeben. Endler lehnte ab: „Warum hätte ich sollen?“

Das Nachspiel: „Waffen sind ein kritisches Thema“, sagt Ralf Endler heute, deshalb hatte er zunächst einmal Verständnis für die Reaktion der Polizei, nachdem ihn sein Arbeitskollege angeschwärzt hatte. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten aber sei die Aktion höchst fragwürdig und vor allem „ohne Augenmaß“ gewesen, findet er. Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein, es gibt keinen Anhaltspunkt für eine Straftat. Endler lässt die Polizeiaktion gerichtlich prüfen und erhält in vollem Umfang Recht: Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt fest: Sie war rechtswidrig – ohne Wenn und Aber.

Die Rolle der Stadt: Seit Dezember 2010 bemüht sich Endler darum, seine Waffen zurückzuerhalten, die in der Waffenkammer im Rathaus lagern. Zunächst wurde ihm dies mit Begründung bislang fehlender Akteneinsicht verwehrt, seit März 2011 wird von Endler ein – auf eigene Kosten zu erstellendes – psychologisches Gutachten verlangt, das ihm bescheinigt, zum Umgang mit Waffen befähigt zu sein. Endler weigert sich, weil er damit als Opfer einer Verleumdung noch einmal bestraft würde. Die Stadt bleibt indes dabei: Waffen seien ein „sensibles Thema“, so Bürgermeister Rolf Karrer, der vor der Verhandlung keine weitere Stellungnahme abgeben will.
Wo kämen wir denn da hin???
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