Murg Rathaus verfügt Leinenpflicht
10.02.2012
Zwei seiner Hunde sollen kurzfristig vermittelt werden, ein dritter ist schon sehr alt. Falls dieser verendet, legt sich der Halter keine neuen Tiere zu. Zwei ebenfalls auf dem Anwesen des Mannes wohnende Frauen halten jeweils einen weiteren Hund. Für alle Tiere ordnete das Rathaus Leinenpflicht an, bei Verstoß wird gegen den Halter ein Ordnungsgeld verfügt.
