Lörrach/Freiburg (psl) Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Lörrach, die gestern gegen einen 34-jährigen Iraker vor dem Landgericht in Freiburg verlesen worden ist, umfasst 21 Punkte. Demnach soll er sieben Mal zwischen August 2005 und Februar 2008 seine damalige Lebensgefährtin in Lörrach vergewaltigt und sie sechs Mal körperlich schwer misshandelt haben.
Der Angeklagte bestreitet die Taten. Folgt man der ausführlichen und detailreichen Anklage, dann muss die damalige Freundin des Angeklagten in diesen Jahren ein unvorstellbares Martyrium ausgehalten haben. Die Flucht aus der Beziehung und ihrer Wohnung gelang ihr endgültig Ende Januar 2008. Mit ihrem schulpflichtigen Kind fand sie Obhut im Frauenhaus. Anschließend musste sie sich wegen so genannten Flash Backs, Schlafstörungen und weiteren massiven psychischen Problemen für ein halbes Jahr in stationäre Behandlung begeben. Bis heute wird sie ärztlich betreut.
In der Anklage ist zusammenfassend davon die Rede, dass der aus dem Irak stammende und im Jahr 2000 als Asylbewerber anerkannte Angeklagte die Frau in ihrer Wohnung immer wieder gedemütigt, geschlagen und vergewaltigt habe. Anlass für seine Taten seien Eifersucht, schlechte Laune oder der schlichte Wunsch nach Geld gewesen. Im Einzelfall habe er sie über mehrere Stunden mit der Hand und mit verschiedenen Gegenständen geschlagen.
Stets habe er so geschlagen, dass die entstandenen Verletzungen nicht so einfach von Dritten bemerkt werden konnten. Der Angeklagte kann sich die Vorwürfe nicht erklären.
Laut Anklage verlangte er unter anderem von ihr, dass sie ihre Hände nicht gegen ihn und auch nicht zum Schutz vor seinen Schlägen erheben durfte: „Der Respekt vor dem Mann verlange es, dass er entscheiden könne, wohin er eine Frau schlagen dürfe.“ So habe er sie auch dazu gezwungen, in völliger Dunkelheit auf einem Stuhl mehrere Stunden neben ihm auszuharren. Dabei habe er sie in unregelmäßigen Abständen immer wieder geschlagen.
Er verbot ihr das Weinen und das Zusammenzucken und bestrafte es jeweils mit weiteren Züchtigungen. Bei alledem, so das Fazit der Anklage, sei eine sklavenähnliche Abhängigkeit entstanden.
Der 34-jährige Angeklagte hat gestern alle Vorwürfe weit von sich gewiesen und dabei seine arabische Herkunft betont: „Wir sind religiös erzogen worden und deshalb respektieren wir alle Menschen. Meine Erziehung und mein Charakter erlauben mir nicht, so etwas zu tun.“ Auch habe er nie eine Frau vergewaltigt: „Gewalt ist nicht meine Sache, ich schlafe mit Respekt mit Frauen.“ Auf die Frage des Gerichts, ob er sich erklären könne, warum die Frau ihn dennoch derart schwer beschuldige, antwortet er ungenau: „Es gibt ein paar Gründe, aber ich bin nicht schuld daran.“ Er beschreibt sich als arbeitsam, ordnungsliebend und sportlich. Streiten tue er nicht groß und eifersüchtig sei er auch nicht: „Nein, ich muss sagen, ich bin sehr cool.“
Vom Rechtsmediziner auf die Verletzungen angesprochen, die von Ärzten bei der Frau behandelt worden sind, antwortet er, dass sie von den alten Menschen stammen, die seine Freundin damals beruflich versorgt habe. „Die alten Menschen greifen öfter nach mir“, habe sie gesagt und damit ihre zahlreichen Blutergüsse an Armen und Beinen erklärt.
Auf Antrag der Anwältin der Frau ist die Öffentlichkeit für die Dauer ihrer Vernehmung ausgeschlossen worden. Der Angeklagte wurde angewiesen, auf der Zuschauerempore und damit außerhalb des Sichtbereichs der Zeugin Platz zu nehmen. Der Prozess wird heute fortgesetzt. Das Urteil ist für Freitag vorgesehen.
Zweistens: Richtig lesen.