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Zwei der insgesamt sieben Angeklagten um einen Spediteur aus Lörrach sind am Mittwoch vom Landgericht Freiburg wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Einschleusen von Ausländern zu Bewährungsstrafen von 16 und neun Monaten und zu Geldauflagen von 600 und 400 Euro verurteilt worden. Zuvor hatte das Gericht die Verfahren gegen die beiden geständigen Männer vom Hauptverfahren abgetrennt.

Gegen die verbliebenen fünf Angeklagten wird am 15. Februar weiterverhandelt werden.

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