Laufenburg Fakten zu den Rebellen
29.03.2010
Nach deren Meinung erbringe die Kammer für die Beiträge keine Gegenleistung. Das entspreche nicht dem Leistungsprinzip. Jede echte Dienstleistung der Kammer müsse – unabhängig vom Mitgliedsbeitrag - separat bezahlt werden. Die Zwangsmitgliedschaft mit Beitragserhebung sei nicht zeitgemäß. Die Kammer sei keine echte Interessensvertretung.
3 Mitgliedschaft: Jeder selbstständige Handwerker ist kraft Gesetztes Mitglied in der Handwerkskammer und muss dort einen Mitgliedbeitrag leisten.
Jeder selbstständige Handwerker ist kraft Gesetztes Mitglied in der Handwerkskammer und muss dort einen Mitgliedbeitrag leisten.
4 Andere Länder: In der Schweiz ist die Mitgliedschaft in den Berufskammern freiwillig. In Österreich gibt es auch eine Pflichtmitgliedschaft. Dort, so Hermann Schrecker vom BffK, seien die Kammern aber gleichzeitig Arbeitgeberverband. Und in Österreich würden die Kammern vom Staat getragen.
In der Schweiz ist die Mitgliedschaft in den Berufskammern freiwillig. In Österreich gibt es auch eine Pflichtmitgliedschaft. Dort, so Hermann Schrecker vom BffK, seien die Kammern aber gleichzeitig Arbeitgeberverband. Und in Österreich würden die Kammern vom Staat getragen.
Selbst der Bürger, der mit alledem nichts zu tun hat wird ...