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Kreis Waldshut Einigung im Fluglärmstreit

02.07.2012
Kreis Waldshut -  Offenbar über die Köpfe der Region hinweg gibt es überraschend eine Einigung im deutsch-schweizerischen Fluglärmstreit. Demnach sollen Anflüge künftig auch ein stückweit entlang des Hochrheins führen.

Ein Flugzeug startet auf dem Flughafen Zürich. Deutschland und die Schweiz haben sich auf einen Staatsvertrag geeinigt, der den jahrzehntelangen Fluglärmstreit beilegen soll.  Bild: dpa

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Durchbruch im Fluglärmstreit? – Nachdem Bern schon Tags zuvor die Medien informiert hatte, zieht nun auch das Bundesverkehrsministerium nach: „Deutschland und die Schweiz haben sich im Fluglärmstreit um den Flughafen Zürich geeinigt“, heißt es in einer längeren Pressemitteilung aus Berlin. Damit habe man den „dicken Knoten“ jahrelanger Auseinandersetzung durchgehauen, heißt es zuversichtlich aus dem Ministerium.

 

Misstöne hatte es allerdings schon zuvor gegeben. So hatten die drei südbadischen Landräte die Verhandlungskommission mit einem Paukenschlag verlassen. „Der erreichte Verhandlungsstand war durch Forderungen der Schweiz nach Neuverhandlung einzelner Punkte in Frage gestellt worden“, hieß es kurz und knapp in einer Mitteilung. Demnach habe sich angedeutet, dass sich die Verhandlungen „zu Lasten Südbadens“ entwickelten.

Die drei Landräte wiesen darauf hin, dass auch in der Verhandlungskommission auf deutscher Seite offenbar der Rückhalt für ihre Position zu schwinden schien. Diese sei fest verbunden mit der „Stuttgarter Erklärung“, wonach es künftig keine Zugeständnisse bei der Belärmung der Bevölkerung in den Morgen- und Abendstunden geben dürfe und die Zahl der Anflüge auf höchsten 80.000 (bisher über 100.000) festgeschrieben werden muss.

Erfolgsmeldungen aus Berlin

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums soll die Bevölkerung am Hochrhein, im Schwarzwald und am Bodensee künftig deutlich weniger unter Fluglärm leiden.

Die Punkte im Einzelnen:

-Der Staatsvertrag soll voraussichtlich 2013 in Kraft treten

-Von Montag bis Freitag werden ab 20 Uhr statt bisher 21 Uhr keine Flüge mehr über Deutschland stattfinden (bis 7 Uhr in der Früh wie bisher)

- Die deutsche Bevölkerung wird künftig in allen Verwaltungsverfahren der Schweiz bei Änderungen im Pisten- und Rollbahnsystem und bei der Abwicklung des Flugbetriebs des Flughafens Zürich mit einbezogen, sofern sie Auswirkungen auf Deutschland haben können.

-Die Schweiz wird das Pistensystem auf dem Flughafen Zürich ausbauen, um den Flugverkehr zukünftig stärker in Ost-West-Richtung abwickeln zu können.

-Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird der Flughafen Zürich über Deutschland von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:30 bis 18 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg von 9 bis 18 Uhr angeflogen. Derzeit wird von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 21 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr über deutschen Luftraum angeflogen.

- Es wird geprüft, ob der Warteraum RILAX so verschoben werden soll.

- Für alle damit zusammenhängenden Fragen wird eine deutsch-schweizerische Luftverkehrskommission eingerichtet.

-Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; er gilt mindestens bis 31.12.2030.

Nach Anagen der NZZ“ wird es allerdings künftig in den sogenannten Tagesrandstunden, in denen die deutsche bevölkerung bislang vor übermäßigem Fluglärm geschützt wurde, Anflüge am Hochrhein entlang geben. Dieser sogenannte gekröpfte Nordanflug werde zu erheblich mehr Lärm sowohl auf der Schweizer Seite des Kantons Aargau als auch auf deutscher Seite führen, heißt es.

Mehr zum Thema: Fluglärm am Hochrhein
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Ein Thema, das die Region nicht loslässt: Alles zum Fluglärm am Hochrhein und in der benachbarten Schweiz finden Sie hier.

ich finde es ist fairer ein Kompromiss
Ein Kompromiss heisst das beide Seite zugeständisse eingehen. mehr ...
Was gibt es denn an der Regelung auszusetzen?
immer nur rumnörgeln ist auch nicht abendfüllend. mehr ...
@W.W.
Ist das in der Politik nicht immer so? Also nichts Neues. mehr ...
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