Kreis Waldshut Anspruch auf Bildung
04.05.2011
Anträge können ab sofort rückwirkend zum 1. Januar 2011 eingereicht werden. Nachdem das Gesetz zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist, ist weitestgehend das Jobcenter des Landratsamtes zuständig.
Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Aktivitäten der Gleichaltrigen und den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Das kann die Mitgliedschaft in einem Sportverein sein, Musikunterricht, Freizeiten sowie Nachhilfeunterricht, wenn die Versetzung gefährdet ist. Allerdings enthält das Paket kein Geld, sondern Sach- und Dienstleistungen. Leistungen aus dem Bildungspaket können Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren erhalten. Davon ausgenommen ist der Bereich der Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit. Hier gilt das 18. Lebensjahr als Altersgrenze. Bis dahin wird dafür ein Zuschuss in Höhe von 10 Euro pro Monat gewährt.
Zum Bildungspaket gehört die Teilnahme an Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten. Auf Antrag werden die Kosten in voller Höhe übernommen. Weiter steht für den persönlichen Schulbedarf ein Beitrag in Höhe von 100 Euro zur Verfügung. Weiter enthalten sind die Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule. Hier ist ein Eigenanteil zu tragen. Aus dem Paket werden auch Kosten für einen angemessenen Nachhilfeunterricht übernommen. Wird ein Mittagessen in Schule, Hort oder Kita angeboten, kann dafür ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Dabei muss ein Eigenanteil von 1 Euro übernommen werden.
Reinhard Hoferer, Leiter des zuständigen Dezernats Arbeit, Jugend und Soziales im Landratsamt, sieht seine Behörde insgesamt gut aufgestellt, wie er kürzlich im Kreistag ausführte. Im Jobcenter würden zwei Planstellen eingerichtet. Außerdem werde eine Hotline für die telefonische Beratung eingerichtet. „Es ist langsam angelaufen“, sagte Hoferer und sprach von mindestens zehn Anträgen pro Tag.
