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Die Zahl der derzeit eingehenden Meldungen zu Durchfallerkrankungen entspricht dem üblichen in dieser Jahreszeit zu erwartenden Niveau“, wird Uwe Hoffmann, Leiter des Fachbereiches Gesundheit, in einer Pressemitteilung des Landratsamts zitiert. Soweit ein Erregernachweis bei Erkrankten mit akuten Magen-Darmsymptomen gemacht worden sei, habe in den meisten Fällen eine Viruserkrankung vorgelegen.

Ein „Hämolytisch Urämisches Syndrom“ (HUS), das durch Bakterien vom Typ Escherichia Coli – unter anderem durch die „EHEC“ – ausgelöst werden kann, sei in den vergangenen Monaten beim Fachbereich nicht gemeldet worden.

Bereits bei Verdacht eines HUS oder beim Auftreten vermutlich in einem Zusammenhang stehenden Durchfallerkrankungen sind Ärzte und Krankenhausärzte zu einer Meldung an den Fachbereich Gesundheit verpflichtet. Nachweise von krankmachenden Escherichia Coli und EHEC gehen durch die Laborärzte beim Fachbereich Gesundheit ein. Wird das Auftreten einer Durchfallerkrankung durch EHEC bei einem Betreuten, oder bei Betreuern in einer Gemeinschaftseinrichtung bekannt, muss ebenfalls der Fachbereich Gesundheit verständigt werden. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, die Einrichtung zu informieren. Das Gleiche gilt für das Auftreten einer Durchfallerkrankung durch EHEC in der häuslichen Gemeinschaft des Betreuten oder Betreuers.

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