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– Laut dem Wassergesetz haben Gemeinden, die dezentrale Abwasserbeseitigung übergangsweise oder dauerhaft betreiben wollen ein entsprechendes Abwasserbeseitigungskonzept aufzustellen. Darzustellen gilt, wo und in welchen zeitlichen Abschnitten Anschlüsse von einzelnen Ortsteilen an eine zentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen sind und welche Bereiche voraussichtlich auf Dauer dezentral entsorgt werden müssen.

Laut aktuellem Konzept wird für fünf Liegenschaften in Erzingen, Geißlingen, Grießen und Weisweil wegen großer Entfernungen zum nächstliegenden Kanal eine dauerhafte Abwasserbeseitigung nötig sein. Für die Liegenschaften Reutehof 5-13 in Grießen plant die Gemeinde in den nächsten drei bis fünf Jahren eine das Erstellen einer Abwasserleitung. Sechs Liegenschaften in Bühl, Grießen Weisweil und Erzingen sollen über privat zu erstellende Abwasserleitungen an eine der beiden Kläranlagen der Gemeinde Klettgau angeschlossen werden. Laut dem Landratsamt Waldshut sollte dies in den nächsten drei Jahren erfolgen. Der Gemeinderat stimmte dem Abwasserkonzept geschlossen zu.

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