Grünes Licht gab der Gemeinderat für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Gewann „Rooßen“ am östlichen Ortseingang von Lienheim. Hier möchte die Firma Holzbau Boller-Berger im Anschluss an ihr Areal eine weitere große Halle für den Zimmereibetrieb erstellen.
Planer Elmar Maier stellte das Bauvorhaben vor, das im Außenbereich liegt und im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist.
Um auch in Zukunft konkurrenzfähig zu sein, plant Inhaber Christian Boller-Berger eine umfangreiche Betriebserweiterung, die den Bau einer 20 mal 50 m großen Halle vorsieht, in der eine Abbundanlage mit Hallenkran und ergänzende Holzbearbeitungsmaschinen untergebracht werden können. Sie wäre mit einer Traufhöhe von 8,5 Meter zwei Meter höher als die bisherige Halle. Die Zufahrt erfordere eine Straßenverbreiterung, in deren Zuge auf der L 161 eine Radfahrquerungshilfe eingebaut werden könnte, erläuterte Maier.
Ein Bau im Lienheimer Gewerbegebiet komme für den Betrieb aus Kostengründen nicht in Frage. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist erforderlich. Die neue Baufläche wird als Gewerbefläche ausgewiesen werden, die Umgebung ist Mischgebiet. Durch die Erweiterung würden neue Arbeitsplätze geschaffen. Bürgermeister Martin Benz freute sich, dass es in Gesprächen mit Landratsamt und Regierungspräsidium keine Bedenken gegen den Bebauungsplan gab.
Richard Wagner äußerte städtebauliche Bedenken, da hier ein sehr großer Komplex am Ortseingang entstehe, sprach sich aber nicht grundsätzlich gegen das Projekt aus. Peter Schanz hielt die Erweiterung an dieser Stelle ebenfalls nicht für sinnvoll, außerdem gebe es Gründe, warum die Fläche nicht im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist.
Auch wenn der Ortseingang nicht der ideale Platz für eine Gewerbefläche sei. Eine andere Möglichkeit bestehe nicht, und man müsse dem Betrieb eine Lösungsmöglichkeit bieten, argumentierten Markus Wehrle, Rosi Drayer und Franz Sutter.
Bei einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und einer Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Informationsveranstaltung zu.
