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Bonndorf Wildschweine werden zur Plage

06.02.2012
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– Der Schwarzwildbestand hat in den vergangenen Jahren enorm zugenommen. So ist dieser für Jäger und Landwirte, auf deren landwirtschaftlichen Fläche die Schwarzkittel oftmals beträchtliche Schäden anrichten, zu einer echten Herausforderung geworden.

Mit der Thematik der Reduzierung der Schwarzkittel befassten sich an die 80 Jäger und Landwirte im Gasthaus Burg in Ewattingen auf Einladung der BLHV-Ortsverbände Wutach, Bonndorf und Stühlingen. Als Referent gab Michael Nödl, Justitiar beim BLHV Freiburg, Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen für den Ersatz von Wildschäden und zur Verhütung dieser aus der Sichtweise der Jägerschaft.

Um es vorneweg zu nehmen, ein Patentrezept zur Problemlösung gibt es nicht. Nicht nur Nödl forderte an diesem Abend eine verbesserte Kommunikation zwischen Jägern und Landwirten. Es muss zu einem Austausch kommen, denn nur dann wird es möglich sein, die Wildschweinpopulation auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Hierzu zählen Tierbeobachtungen der Landwirte, Infos über den Zeitpunkt der Einsaat und die Milchreife gewisser Kulturen damit der Jäger zielgerichtet jagen können. „Es kann nicht sein, dass die Last der Wildschweinjagd allein auf dem Jagdpächter lastet“, sagte Nödl.

Einig war man sich darin, dass ein Jagdpächter alleine den Wildschweinbestand in seinem Revier nicht kurz halten kann. Die Solidarität der Pächter untereinander ist gefragt, da Wildschweine großflächig unterwegs sind. Diese sind sehr lernfähig und passen sich schnell neuen Situationen an. So hätten Versuche der Wildforschungsstelle gezeigt, dass sich diese sehr schnell an Blinklichter, akustische Signale und Stinklappen gewöhnten. Einzig die Aufstellung von Elektrozäunen schreckt diese davon ab, in Kulturen ein zu dringen. Zur Minderung von Wildschäden würde dazu beitragen, wenn Landwirte Mähreste und Bodenverletzungen vermeiden.

Zudem sollten Fladen auseinandergezogen, und Äcker am Wald nicht bis zu deren Rand mit Mais bestellt werden. An die Jäger ging die Aufforderung, Kirrungen nicht an Waldrändern oder an Äckern anzulegen. Der Anspruch der Landwirte auf Wildschadenersatz kann bei den Jagdgenossenschaften eingefordert werden. Je nach Auslegung des Jagdpachtvertrages haftet der Jagdpächter. Es handelt sich dabei um Schäden, die von Schalenwild, Wild-Kaninchen oder Fasanen verursacht werden. Es wird aber nur der Schaden ersetzt, der unmittelbar am Grundstück entstanden ist. Schäden an Grünland sind einiges problematischer wie beim Ackerland. Will ein Landwirt seinen Schadensanspruch geltend machen, dann muß er diesen innerhalb einer Woche auf der jeweiligen Gemeindeverwaltung anmelden. Ist dies nicht das Fall, erlischt der Anspruch auf Schadensausgleich. Damit die Jäger bei den Schadensausgleichszahlungen nicht überfordert werden, sind viele Jagdgenossenschaften dazu übergegangen, dass ein Teil des Erlöses der Jagdpacht in einen Fond einfließt, aus dem dann ein Teil der Schadenszahlungen beglichen wird.

Fütterungen im Schwarzwald
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Welche Schäden machen bitte Rehe und Kaninchen bei Landwirten? Welcher Landwirt bautr noch Salat an?
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