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Bad Säckingen Der Expertentipp

14.02.2012


Rechtsanwalt Felix Fehrenbach, der einzige Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht am Hochrhein, mit Kanzleisitz in Waldshut-Tiengen rät:Offene Immobilienfonds investieren in Gewerbe-Immobilien und deren Wertentwicklung ist sehr stark von Konjunkturschwankungen abhängig, ganz ähnlich wie bei Aktien. Da Immobilien nicht von heute auf morgen verkäuflich sind, die Fondsanteile aber im Prinzip jederzeit zurückgegeben werden können, kann es zwangsläufig zu Problemen kommen, wenn viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollen.

Das Gesetz sieht in solchen Fällen eine Aussetzung der Rücknahme von Anteilen vor. In der letzten Zeit mussten viele Offene Immobilienfonds „geschlossen“ werden. Eine ganze Reihe hat nicht wieder eröffnet und muss nun liquidiert werden. Für die betroffenen Anleger dürfte das mit Verlusten verbunden sein. Da die Offenen Immobilienfonds oftmals als total sicher verkauft wurden, dürfte je nach Fallkonstellation häufig Falschberatung vorliegen.

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