„Wir haben zuerst geglaubt, wir seien bei ‚Verstehen Sie Spaß'. Aber ein Spaß war es wahrlich nicht.“ Fassungslos war ein 62-jähriger Oberstudienrat aus Rippolingen nach eigenem Bekunden als er am Montag Besuch von der Polizei bekam. Gut drei Stunden lang durchsuchten die Beamten auf richterliche Anordnung hin Haus, Schuppen und zwei Autos der Familie systematisch, wie der 62-Jährige im Gespräch mit unserer Zeitung berichtet.
Hintergrund: Dem Lehrer wird zur Last gelegt, vor sechs Monaten das 400 Euro teure I-Phone einer 26 Jahre alten Frau gestohlen zu haben. Die Tat habe sich laut Oberstaatsanwältin Iris Janke an einem Geldautomaten der Volksbank ereignet. Dort habe die junge Frau Geld abgehoben und ihr Telefon auf der Ablage vergessen. Da der Mann gleich als nächster Kunde den Automaten genutzt hatte, und die Frau nur wenige Minuten später ihren Verlust bemerkt hatte und zurückgekommen war, sei er ins Visier der Ermittler geraten, so die Oberstaatsanwältin.
„Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, kontert der Lehrer. Er habe weder ein Handy am Geldautomaten liegen sehen, noch eines eingesteckt. Dass er erst ein halbes Jahr nach der vermeintlichen Tat mit derartigen Vorwürfen konfrontiert werde, mache ihn ebenso stutzig wie die Durchsuchungsaktion vom Montag, bei der nach Ansicht des Mannes „das Prinzip der Verhältnismäßigkeit“ nicht gewahrt worden sei.
Dass die Durchsuchung erst jetzt veranlasst wurde, begründet Iris Janke damit, dass die Identifizierung der „männlichen Person“, die auf einem Überwachungsvideo der Bank zu sehen gewesen sei, längere Zeit in Anspruch genommen habe, „da die Geldbeschaffung auf das bei einer anderen Bank geführte Konto erfolgte“. Dass ein Beschuldigter nicht vor einer Durchsuchung informiert werde, so die Staatsanwaltschaft, sei die übliche Vorgehensweise, um den „Erkenntniswert nicht zu gefährden.“ Dass es sich bei dem Verdächtigen um einen „älteren Mann ohne Vorstrafenbelastung handelte“, sei bekannt gewesen.
Dennoch habe der zuständige Richter, der den Durchsuchungsbeschluss anordnete, die Erforderlichkeit, die Verhältnismäßigkeit und die Rechtmäßigkeit der Maßnahme untersucht und für gerechtfertigt befunden, so die Oberstaatsanwältin. Gefunden haben die beiden mit der Durchsuchung beauftragten Polizisten übrigens nichts. „Dieser Umstand entlastet den Lehrer stark.“ Dennoch fürchtet der 62-Jährige um seinen bislang makellosen Ruf: „Selbst wenn ich unschuldig bin und bei der Durchsuchung nichts gefunden wurde. Irgendwas bleibt immer hängen.“ Daher geht er nun in die Offensive: Er hat seinerseits Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gegen die 26-jährige Handybesitzerin erlassen.

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