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Bad Säckingen Fünffache Mutter: Wegen 20 Euro ins Gefängnis

18.02.2010
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Weil eine fünffache Mutter vier Schachteln Zigaretten, Waschmittel und Hähnchenflügel im Wert von 19,89 Euro gestohlen hatte, muss die 58-Jährige jetzt für vier Monate ins Gefängnis.

Bad Säckingen/Waldshut (mae) Wegen eines Ladendiebstahls von vier Schachteln Zigaretten, Waschmittel und Hähnchenflügel im Wert von zusammen 19,89 Euro muss eine 58-jährige ledige Mutter von fünf Kindern für vier Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Waldshut-Tiengen hob die zunächst vom Amtsgericht Bad Säckingen verkündete Bewährung der viermonatigen Freiheitsstrafe wegen Ladendiebstahls im Wiederholungsfall auf. Die berufslose Frau wird nun die Freiheitsstrafe antreten müssen.

Das Amtsgericht Bad Säckingen hatte der Frau mit vier Vorstrafen nochmals eine Strafe auf Bewährung gegeben, obwohl die Frau schon zwei Mal rückfällig geworden war. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen gegen die Bewährung Berufung eingelegt.

Von einem Bewährungshelfer aus Bad Säckingen erhielt die Angeklagte in der Berufungsverhandlung allerdings eine gute Beurteilung. Er erklärte auch, dass die 58-Jährige aus Sizilien stamme und sehr wenig Deutsch spräche. „Die Angeklagte braucht einen italienisch sprechenden Therapeuten“. Die Verteidigerin ergänzte, die Sizilianerin habe deshalb die vorangegangenen Urteile nicht verstanden.

Depressionen und Geldnot
Erörtert wurde auch eine Therapie für die Angeklagte. Um welche Therapie es sich dabei handeln könnte, wurde in der Verhandlung nicht klar: Durch den Weggang des Lebensgefährten der Frau, die mit diesem Mann über 30 Jahre zusammen gelebt hatte, wurde die Frau depressiv und kam in finanzielle Nöte. Der erste Diebstahl stammt aus dem Jahr 2003 in einem Supermarkt. Zwei gemeinschaftliche Diebstähle mit einem wesentlich älteren Mann mit Zigaretten kamen im Jahr 2006 und 2007 dazu. Vom Bankkonto ihres damaligen Lebenspartners hatte die Frau 300 Euro abgehoben, weswegen die Frau wegen Urkundenfälschung und Betrug verurteilt worden war.

In einem Urteil des Amtsgerichts aus dem Jahr 2008 hatte die Frau im weiteren Verlauf drei Monate auf Bewährung wegen Ladendiebstahl erhalten. In der Verhandlung wurde noch bekannt, dass die Frau einen weiteren Strafbefehl in Höhe von 800 Euro wegen Sachbeschädigung erhalten hat: die 58-Jährige hatte in das Auto der Freundin ihres ehemaligen Lebenspartners in italienischer Sprach das Wort „Hure“ auf die Motorhaube eingeritzt.

Staatsanwalt Tobias Paul forderte vier Monate ohne Bewährung. Die Angeklagte sei mehrmals wegen Diebstahl straffällig geworden. Zudem gebe es einen erneuten Strafbefehl wegen Sachbeschädigung.

„Meine Mandantin konnte nicht verstehen, was die Gerichtsverhandlungen und die Urteile alles bedeuten. Sie war früher auf sich alleine gestellt“, so Verteidigerin Birgit von der Heyde, die darauf plädierte, die Bewährungsstrafe des Amtsgerichts Bad Säckingen stehen zu lassen.

„Es gibt keinen Ansatzpunkt für eine positive Prognose“, so Richter Bernhard Seyffert.

@Laufenburger
ich weiß echt nicht wie sie drauf kommen,dass in Italien Diebstahl zur Kultur gehört,u.
so leid es mir tut
aber wenn ich diese Kommentare lese (überwiegend )
dann wundert mich aber schon gar nichst ...
Knast für Ladendieb...
ist eigentlich schon unverschämt. Da werden Leute tot gefahren und bekommen keinen einzigen Tag ...
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