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Der Gemeinderat Albbruck beschloss eine Änderung des Bebauungsplanes „Fluhe-Mühlematt“ in Unteralpfen und eine Offenlegung der Pläne. Gegenstand der Änderung ist eine Verschiebung des Baufensters auf den Grundstücken 7/1 und 9 „Auf der Fluhe“. Notwendig wurde die Änderung durch eine Verschiebung des Baufensters.Anlass für das Verfahren war eine Anfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf diesem Grundstück.

Eine Überprüfung durch das Baurechtsamt ergab jedoch, dass das Vorhaben gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Fluhe-Mühlematt“ verstößt, da die überbaubare Grundstücksfläche überschritten wird. Der Bauherr stellte daher einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes.

Änderung nur für zwei Grundstücke Ursprünglich war geplant, in das Änderungsverfahren weitere Grundstücke aufzunehmen. Dazu fand im Juli eine Vorortbesichtigung durch den Gemeinderat statt. Das Änderungsverfahren für die übrigen Grundstücke ist derzeit jedoch ausgesetzt. Die Gemeindeverwaltung schlug daher im Gemeinderat vor, die Änderung des Bebauungsplanes nur für die Grundstücke 7/1 und 9 in die Wege zu leiten. Möglicherweise kommt die Änderung der Gemeinde sogar entgegen: Bürgermeister Stefan Kaiser meinte dazu, dass die Änderung im Sinne der Gemeinde sei, da auf dem Gelände ein Abwasserkanal verlaufe, der nicht überbaut werden sollte.

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