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Bei zwei Bauanträgen fordert der technische Ausschuss Nachbesserungen von den jeweiligen Bauherren

Als problematisch erwiesen sich für den technischen Ausschuss zwei Bauanträge. Ein Landwirt aus Schadenbirndorf hatte einen Antrag zum Bau eines landwirtschaftlichen Mehrzweckgebäudes, das eine Fläche von sieben mal sieben Meter umfassen soll, gestellt.

Das Gebäude soll außerhalb des Hofgeländes errichtet werden und würde somit zu einer weiteren Zersiedelung der Landschaft führen. Das sei nicht notwendig, so argumentierten Vertreter der Gemeindeverwaltung, da innerhalb des Hofbereiches ausreichend Flächen zur Verfügung stünden, um das Bauvorhaben zu verwirklichen. Beschlossen wurde, mit dem Antragssteller nochmals zu verhandeln.

Im zweiten Fall ging es um den Antrag zum Bau dreier Gartenhäuschen am Rebweg in Birndorf. Die drei Häuschen stehen bereits und sind mit Fotovoltaik-Anlagen besetzt. Die Anlagen wurden vom Landratsamt genehmigt, da jedes der Häuser, aufgrund seiner Abmessungen, genehmigungsfrei ist. Im Ausschuss wurde angezweifelt, ob die angegebenen Maße den Realitäten entsprechen. Gefordert wurde, dass die Bestandspläne und die genauen Maße nachgereicht werden. Grünes Licht gab es für den Antrag der Albbrucker Baustoffhandlung, die an ihrem genehmigten Erweiterungsbau ein zusätzliches Treppenhaus anbauen will. Der Ausschuss stimmte dem Antrag der Verwaltung zu, die neue Lagerhalle, die auf dem Gelände des Bauhofes errichtet werden soll und die auch von den „Albgaistern“ genutzt werden wird, mit Trennwänden und Etagen so einzurichten, dass sie bessere Nutzungsmöglichkeiten bietet.

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