Das Amtsgericht Donaueschingen verurteilt einen Vater zu einjähriger Haft auf Bewährung. Der junge Mann war ausgerastet, weil er mit seinem fünf Wochen alten Kind überfordert war.
Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Donaueschingen einen junge Vater gestern Abend zu einer einjährigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre, verurteilt. Mit diesem Rechtsspruch hat Richter Egon Kiefer die Vorfälle in einer Donaueschinger Wohnung gewürdigt, die an Ostern 2011 die Baaremer Öffentlichkeit bewegten. Damals war ein fünf Wochen alter Säugling mit schweren Verletzungen in die Villinger Klinik eingeliefert worden.
Der Kindsvater geriet unter Straftatverdacht, langwierige Ermittlungen kamen in Gang. Trotzdem brauchte es gestern einen ganztätigen Verhandlungsmarathon vor Gericht, um ausreichend Licht in die Vorgänge zu bekommen. Mehrere Gutachter und Zeugen sagten aus, bis nach neun Stunden das Strafmaß verkündet wurde.
Der Angeklagte, Mitte 20, war im Alter von sieben Jahren aus Kasachstan nach Deutschland gekommen. Nach seinem Hauptschulabschluss arbeitete er als Lagerist und Paketdienstfahrer. Im Frühjahr 2011 bekam seine Verlobte, 19 Jahre, ein Kind, zu dritt lebte die Familie in einer Wohnung in Donaueschingen. Für die jungen Eltern eine Herausforderung, der sie offensichtlich nicht gewachsen waren.
Nachbar hörte Schreie
Ein Nachbar, in der Verhandlung als Zeuge geladen, erzählte von lauten Schreien. Während im Hintergrund Säuglingsgeschrei zu hören war, habe eine männliche Stimme gerufen: „Ruhe, andere Leute wollen schlafen.“ Nur wenige Tage später, am Ostersamstag, kam es dann zu dem schrecklichen Vorfall.
Während sich die Mutter duschte, war der Angeklagte mit dem schreienden Kleinkind alleine. Das Gericht sah es gestern als erwiesen an, dass der Vater seinem Baby während dieser Zeit mehrere Rippen brach, einen Drehbruch im Oberschenkel verursachte und durch heftiges Schütteln eine Subduralblutung – eine Blutung unter der Hirnhaut – auslöste.
Angeklagter äußert sich nicht zur Tat
Richter Egon Kiefer führte die Tat auf eine Überforderung des jungen Kindsvaters zurück, betonte in der Urteilsverkündung jedoch, dass die Verletzungen aufgrund ihrer Schwere weder versehentlich, noch ohne Vorsatz entstanden sein können. Zuvor hatte ein medizinischer Sachverständiger bekräftigt, dass die teils lebensgefährlichen Verletzungen auf eine Kindesmisshandlung schließen lassen.
Der Angeklagte selbst wollte sich vor Gericht nicht äußern, in einer polizeilichen Vernehmung nach dem Vorfall hatte er jedoch behauptet, der Säugling sei ihm aus dem Arm gerutscht und auf den Boden gefallen.
Dieser Tatbeschreibung widersprach der medizinische Sachverständige. Er schloss aus, dass die vielen Hämatome am Körper des Säuglings, der Oberschenkel- und mehrfache Rippenbruch sowie die Blutung im Kopf einzig auf den vom Angeklagten beschriebenen Sturz entstanden seien.
Haftstrafe auf Bewährung
Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf. Neben der Haft auf Bewährung muss er außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Noch im Mai 2011 war das misshandelte Kind in einer Pflegefamilie untergebracht worden. Zur Verhandlung erschien die Verlobte des Angeklagten hochschwanger.
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