Frau Schaupp, was müssen Straßenkünstler beachten, wenn sie in Überlingen auftreten wollen?
Grundsätzlich dürfen Musiker spielen, aber nur ohne elektrische Instrumente mit Tonverstärkern und ohne laute Instrumente wie Trommeln oder Trompeten. Auch dürfen sie nur eine halbe Stunde an einer Stelle sein und müssen dann weiterziehen.
Und darstellende Künstler?
Diese dürfen zwei Stunden an einer Stelle sein. Wir haben zudem Auftrittszeiten festgelegt, täglich von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 22 Uhr für Musiker und montags bis samstags 9 bis 18.30 Uhr für Künstler.
Weshalb gibt es diese Regeln?
Die Fußgängerzone ist eine Straße nach dem Straßengesetz für Fußgänger. Das heißt, alles was außerhalb der normalen Nutzung ist, wäre eigentlich genehmigungspflichtig. Das haben wir bisher nicht gemacht, weil Genehmigungen auszustellen ein Verwaltungsaufwand wäre. Wir wollen ja, dass sie spielen können – die Touristen finden es gut. Aber es gibt Regeln. Wir wollen natürlich auch, dass es für die Anwohner erträglich ist.
Was geschieht, wenn sich Straßenkünstler nicht an die Regeln halten?
Wir verwarnen zuerst mündlich und händigen ein Merkblatt aus. Wer sich dann vorsätzlich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld von rund 100 Euro rechnen. Ab und zu gibt es einen, der sich auch nach mehrfacher Ermahnung nicht daran hält, dem wird es ganz verboten.
Wie viele Straßenkünstler sind ungefähr in Überlingen unterwegs?
Dieses Jahr waren es viele, ich denke, täglich um die zehn Gruppen.
So viel, dass Sie die Regelungen eventuell anpassen müssen?
So viel, dass wir zumindest schauen müssen, ob es anhält und wir doch auf eine Genehmigung hinaus müssen.
Dürfen Straßenmusiker nach ihrem Auftritt mit dem Hut herumgehen?
Das untersagen wir. Wenn jemand eine Mütze oder ähnliches hinlegt und wartet, bis jemand was reinwirft, ist es okay. Aber aktives Betteln ist verboten.
