Der Bundesrat beschloss jüngst die notwendige Änderung der Zulassungsordnung, die Regelung zur Umsetzung wird in den nächsten Monaten erwartet. Dann muss der Landkreis entscheiden, ob er dies will. Für den Initiator ist diese Lösung „bürgerfreundlich“, weil sie auf Freiwilligkeit beruhe. Daher seien auch keine besonderen Verwaltungskosten zu erwarten. Wie bei einem anderen Wunschkennzeichen könnte der Kreis eine Gebühr verlangen. Die Befragung von mehr als 40 000 Personen in 176 Städten ist ausgewertet, dabei wünschen 74 Prozent die Chance, wieder ein altes Kennzeichen bekommen zu können. Überlingen ist die 205. und eine der letzten Städte der Erhebung. Dieses Ergebnis wird erst in den nächsten Wochen vorliegen. (hpw)
