Die 66-Jährige hatte sich vor Überlingen 35 Meter vom Ufer entfernt in dem Fischernetz verfangen. Die genauen Umstände des Unglücks waren am Montag weiter unklar, möglicherweise war die Schwimmerin in Panik geraten.
Die Frau habe sich berechtigterweise dort aufgehalten, sagte der Sprecher. „Direkt neben der Therme sind öffentliche Bereiche, an denen man schwimmen darf.“ Genauso habe sich aber auch der Fischer im rechtlichen Rahmen bewegt, weil er sein Netz außerhalb des abgesperrten Bereichs der Therme ausgebracht habe. Die Wasserschutzpolizei prüfe derzeit, ob jemandem ein Vorwurf zu machen ist. „Das dauert aber noch eine Weile“, sagte der Sprecher. Bislang habe es einen solchen Fall am Bodensee noch nicht gegeben. „Man sollte in Erwägung ziehen, dafür eine Regelung zu schaffen.“
Der Sprecher bestätigte auch Berichte, wonach die Polizei wenige Tage vor dem Unglück Hinweise darauf bekommen habe, dass das Netz so nah am Ufer unter Umständen gefährlich sein könnte. „Wir haben das Landratsamt informiert“, sagte er. „Aber da keine Rechtsverstöße vorlagen, konnte man den Fischer auch nicht dazu auffordern, die Netze zu entfernen.“
