Überlingen Tierschutzverein: Vorsitzende veruntreut Tierfutter
Überlingen – Die Brisanz des Themas drückte sich in der Zahl der Zuschauer aus: Sympathisanten beider Seiten – der Vorsitzenden Wilma Jegler und der Rechnungsprüferin Christa Bogenrieder-Honsel – sowie weitere Interessierte verfolgten die Verhandlung, die das Ergebnis heftiger Anschuldigungen waren und im Vorfeld für hitzige Diskussionen gesorgt hatten. Obwohl Richter Harald Gürtler immer wieder Sachlichkeit anmahnte, drangen Emotionen und Beschuldigungen durch, die nicht Gegenstand des Verfahrens waren.
Hier ging es lediglich um die Frage: Hat das Ehepaar das Futter weitergegeben? Von vornherein räumten die Angeklagten ein, mehreren Privatpersonen etwas geschenkt und hin und wieder Futter auf den Hof für die dort wild lebenden Katzen gefahren zu haben – jedoch nicht diese Menge. Weil sie auch dort ihr Pferd untergestellt hatten, nährte das Gerüchte. „Das war natürlich ungeschickt, das hat ein Gschmäckle“, so der Richter.
Streitigkeiten innerhalb des Vorstands führten zu dessen Spaltung, schilderte die ehemalige Kassenprüferin des Vereins. Sie musste fehlende Unterlagen von der Schatzmeisterin anmahnen. Mit ihren Recherchen bezüglich der Futtermittel-Spenden konfrontierte sie andere. Die Vorsitzende habe bestritten, einen Vertrag mit der Firma geschlossen zu haben, die über Paten Geld akquiriert hatte; mit diesem hat die Firma beim Großhändler Futter erworben und ans Tierheim geliefert.
Dass dieses Futter nicht ausschließlich den Hunden und Katzen im Tierheim zugute kam, bestätigte der Hauptbelastungszeuge, der ehemalige zweite Vorsitzende. Er hatte in der Pflegerwohnung des Tierheims gelebt und war von den Tierpflegerinnen auf „Transporte“ aufmerksam gemacht worden. Vier Mal hatte er das Verladen der Ware auf Anweisung und im Beisein der Vorsitzenden beobachtet, einmal abends ihren Mann. Dreimal war dieser mit dem Motorroller bis kurz vor den besagten Hof hinterhergefahren. „Ab und zu wurde auch mal Futter an Leute gegeben, die kein Geld hatten“, meinte er und, befragt nach der Belegung des Tierheims zu dieser Zeit: „maximal fünf Hunde.“ Dem widersprach eine als Zeugin verpflichtete Tierpflegerin: „Wir waren voll bis oben mit zehn Hunden und mindestens 50 Katzen.“ Sie berichtete auch, dass viel Futter an arme Leute weggeschenkt wurde, die ihre Tiere behalten wollten und dass bestimmtes Futter nicht vertragen wurde.
Dem widersprach eine ehemalige Zootechnikerin, die keinen Hehl aus ihrem nicht gerade von Freundschaft geprägten Verhältnis zur Vorsitzenden machte: „Die Katzen haben alles gefressen.“ Sie bezeugte eine Belegung mit zwei bis maximal fünf Hunden in dem Heim.
Den Gerichtstermin „verschwitzt“ hatte der Besitzer des Hofs, der erst nach einem eindringlichen Anruf durch den Richter zum Kommen bereit war. Futter statt Einstellmiete fürs Pferd? Er winkte ab. „Bei mir rennen mindestens 15 Katzen rum; für sie wurde ab und zu was gebracht.“ Eine Gegenleistung dafür hätten Jeglers nicht bekommen.
Im Zuge seiner umfangreichen Recherche hatte der mit dem Fall beauftragte Kriminalhauptkommissar auch die „nicht zu beanstandenden Konten“ überprüft. Ihm war aufgefallen, dass das Tierheim über Jahre hinweg massive Verluste gemacht hatte, aufgefangen jedoch durch zwei Erbschaften in Höhe von über 400 000 Euro.
„Über diese Summe war ich auch überrascht“, so der Richter. Er sei zwar ein Anhänger von Tierschutz, aber Kinderorganisationen erhielten bedeutend weniger, merkte er an und stellte eine Einstellung des Verfahrens wegen des geringfügigen Verschuldens zur Diskussion: Bei den Befragungen hatte sich herausgestellt, dass es unmöglich war, mit dem nie voll bepackten Wagen, den ein Zeuge als „Furzkiste“ bezeichnete, fünf Tonnen Futter in fünf Fuhren wegzubringen.
Staatsanwältin Stefanie Rumpf sah das ähnlich: „Die Fahrten wurden eingeräumt, der Tatbestand der Untreue ist erfüllt, aber nur etwa ein Zehntel der Menge ist nachweisbar, das Ganze ist vier Jahre her und die Angeklagten sind nicht vorbestraft.“ So wurde das Verfahren mit der Auflage der Zahlung von 250 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe eingestellt, nicht ohne einen Hinweis des Richters: „Vereinsinterne Querelen und Fehler in der Geschäftsführung und die emotionalen Wogen hatten uns heute nicht zu interessieren.“
Aber soll man dies tatenlos hinnehmen oder sich auf das selbe ...