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Überlingen Strafanzeige gegen Bauherrn

08.03.2007
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Es ist mittlerweile schon an der Tagesordnung: Mal werden Bäume bewusst umgesägt, deren Erhalt ausdrücklich verlangt worden war, mal fährt der Bagger versehentlich dagegen. Jetzt ließ ein Grundstücksbesitzer gleich auf der städtischen Grünfläche Kahlschlag machen. Die Stadt stellt Strafanzeige.

Dreister geht es kaum. Noch bevor der Bauausschuss des Gemeinderats den aktuellen Antrag für die Erstellung eines zweigeschossigen Wohnhauses am Ende von Grethalden- und Werner-Haberland-Weg beraten hatte, ließ der Eigentümer des Grundstücks Ende vergangener Woche Tabula rasa machen. Dass der Bauherr hier just am 1. März (hier beginnt die gesetzliche Schonfrist, wenn es sich nicht um ein genehmigtes Bauvorhaben handelt) auf seinem Areal tätig wurde, mochte im Rahmen der Toleranz liegen. Doch beschwerten sich Nachbarn bei Thomas Vogler, dem Leiter des Grünflächenamts, warum die Stadt auf öffentlichem Gelände die Hecken beseitige.

Ein Mitarbeiter machte vor Ort den Verursacher aus und stoppte die Aktion. Dennoch heulten die Motorsägen einige Stunden später erneut auf der städtischen Grünfläche erneut auf. "Hier wurden ein Vogelschutzgehölz und anschließend noch zwei 15 Jahre alte Nussbäume einfach umgesägt", berichtete Thomas Vogler dem Gremium am Montag. Offensichtlich habe da jemand schon präventiv für bessere Sicht sorgen wollen. Erleichtert war Vogler, dass das Gremium kurz zuvor die Kurve gekriegt und dem Bauantrag in der vorgelegten Form eine einstimmige Absage erteilt hatte.

Schwer verständlich war es da rückwirkend, dass der Ausschuss kurz zuvor überhaupt noch um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung gerungen hatte, die dem Bauherrn eine sinnvolle Nutzung erlauben, die Blickbeziehungen über die grüne Freihaltezone jedoch nicht zu sehr beeinträchtigen sollte. Die Vorgaben des Bebauungsplans lassen hier de facto allenfalls eine eingeschossige Bauweise zu.

Bei der Stadt ist nach dem Eingriff auf der öffentlichen Grünfläche das Ende der Gemütlichkeit erreicht. "Wir werden auf jeden Fall Strafanzeige stellen", bekräftigte Thomas Vogler, was im Ausschuss auch schon gefordert worden war. Der Schaden belaufe sich immerhin auf rund 8500 Euro, schätzt Vogler.

Doch der Vorfall ist nur ein drastisches Beispiel. Im Vorjahr war in der Dorfmitte von Andelshofen ein markanter Nussbaum flugs beseitigt worden, nachdem der Ausschuss die Auflage zum Erhalt beschlossen hatte, jedoch bevor die schriftliche Mitteilung den Bauherrn erreicht hatte. Bei Bauarbeiten an der Seestraße war mehreren Bäumen beim Ausheben der Baugrube der Lebensnerv abgeschnitten worden - leider, hieß es anschließend.

Insofern ist es nur verständlich, wenn Stadtrat Günter Hornstein beim jüngsten Beschluss zur Bebauung des Grundstücks "Schilfweg West" kritisch nachhakte. Der aktuelle Entwurf sieht zwar den Erhalt der alten Grünbestände vor. "Doch wie können wir sicher stellen", fragte Hornstein, "dass die Bäume die Bautätigkeit auch überleben?"

Schon vor 20 Jahren war intensiv über eine Baumschutzsatzung diskutiert, am Ende jedoch darauf verzichtet worden. "Ich wäre damals dafür gewesen", sagt Thomas Vogler, gibt allerdings zu bedenken, dass die Umsetzung einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringe, der von seiner Abteilung heute kaum zu leisten wäre. Ganz abgesehen von vorauseilenden Fällungen, die dann möglicherweise drohten.

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