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Überlingen Stadt in der Defensive

07.07.2010
Von (hpw)
Überlingen -  Mehr als 40 Zuhörer – überwiegend aus Nußdorf – waren in den Ratssaal gekommen, um die öffentliche Verhandlung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) zu verfolgen, der sich gestern mit der von der Stadt versagten Baugenehmigung für den 45 Meter hohen Sendemast des Mobilfunkbetreibers O2 befasste.

Die Viererkette der Stadt um Anwältin Barbara Wachsmuth (2.v.l.) war bei der gestrigen Verhandlung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim im Überlinger Ratssaal ziemlich in der Defensive. Bild: Walter  Bild: Hanspeter Walter

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Doch viel Hoffnung konnte ihnen der Verlauf kaum machen. Klar war von vornherein, dass es bei der Verhandlung nicht um die Dinge gehen würde, die die Nußdorfer Bürgerinitiative am meisten bewegen: die Grenzwerte der elektromagnetischen Strahlung und die Gefährdung der Gesundheit. Richter Karsten Harms, der Vorsitzende des 8. Senats, hatte von vorneherein klar gemacht, dass an den als relevant anerkannten Grenzwerten für das Gericht „keine Richtigkeitszweifel“ bestünden und dass der mit dem Ingenieurbüro Honisch festgelegte Vorsorgewert für Überlingen allenfalls den Charakter einer privatrechtlichen Vereinbarung haben könne.

Stringent arbeitete der Richter seine prozessuale Tagesordnung ab. Knackpunkte konnten allenfalls die so genannte „Standortgebundenheit“ des Sendemastes sein, also das Fehlen eines alternativen Standorts, der die gleichen Funktionen erfülle, oder die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sein. Wenig hilfreich war für die Kommune, dass der alte Bauantrag nicht ganz eindeutig gewesen und der neu eingereichte Plan keinen nachvollziehbaren Maßstab hatte.

Mögliche alternative Lösungen, die der TÜV-Gutachter der Stadt ins Feld geführt hatte, seien nicht Gegenstand des Verfahrens, sagte der Richter. Der Versorger wolle keine Verkabelung und keine Trennung von Sammel-Richtfunk und Mobilfunkversorgung, sondern die Bündelung von drei Funktionen. Dass unter diesen Rahmenbedingungen nur eine „kleinräumige Verschiebung“ möglich sei, hatte sich Harms schnell notiert. Wenn die Stadt erhofft hatte, vom Landratsamt Bodenseekreis etwas Rückhalt in Sachen Natur- und Landschaftsschutz zu bekommen, so sah sie sich getäuscht.

Robert Koch vom Umweltschutzamt sah in dem Vorhaben nur „einen relativ schlanken Mast, der still vor sich hin steht“. Koch relativierte auch die artenschutzrechtlichen Bedenken, die die städtische Anwältin Barbara Wachsmuth hinsichtlich des Artenschutzes für Vögel und Fledermäuse ins Feld geführt hatte. War schon die Tatsache, dass die Stadtwerke im Dezember 2003 einen Mietvorvertrag mit dem Versorger abgeschlossen hatten, ein Klotz am Bein der Kommune, so war auch das Argument der fehlenden Erschließung aus Sicht der Stadt wenig zielführend.

Ob die Stadtwerke denn ihren Wasserhochbehälter nicht anfahren könnten oder ob die Stadt es ihnen eventuell verbieten wolle, stellte der Richter die Gretchenfrage der Gleichbehandlung. Nur kurz beriet der Senat über die Notwendigkeit, die Örtlichkeit in Augenschein zu nehmen.

Dass der Vorgänger des Vorsitzenden Richters sich die kritischen Situationen stets gerne vom See aus betrachtet hatte, wie Anwältin Wachsmuth anmerkte, beflügelte den Senat auch nicht, den Weg nach Nußdorf einzuschlagen. „Wollen Sie damit sagen, dass man die Beeinträchtigung nur vom See aus wahrnimmt?“, konterte Richter Karsten Harms. Im Übrigen habe man Bilder des Verwaltungsgerichts von der örtlichen Situation vorliegen, sagte er: „Und der Mast steht ja noch nicht.“

Der Sendemast

Schon im Dezember 2003 hatten die Stadtwerke mit O2 einen Mietvorvertrag für das Grundstück am Wasserhochbehälter abgeschlossen. Im September 2004 legte der Mobilfunkversorger einen Bauantrag für den 45 Meter hohen Mobilfunkmast vor. Der Bauausschuss des Gemeinderats vertagte seine Entscheidung und verweigerte im Frühjahr 2005 das Einvernehmen. Im Mai 2005 lehnte die Stadt den Antrag ab.

Der Widerspruch von O2 wurde vom Regierungspräsidium Tübingen zurückgewiesen. Doch O2 klagte beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen die Verweigerung der Baugenehmigung und bekam im August 2007 weitgehend Recht. Daraufhin stellte die Stadt Antrag auf Zulassung der Berufung. Im Januar 2009 ließ der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zu.

Der 8. Senat äußerte Zweifel an der Abwägung zwischen der baurechtlichen Privilegierung des Sendemasts und des Eingriffs in das landschaftliche Umfeld. Ob diese Zweifel aus Sicht des VGH berechtigt waren, wird sich im am 19. Juli zeigen, wenn der Vorsitzende Richter Karsten Harms das Urteil verkünden wird.
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