Überlingen/Bodenseekreis Rückendeckung für ledige Väter
Auch unverheiratete Väter sollen künftig bei der Erziehung ihrer Kinder mitreden dürfen. Bisher brauchten sie das Einverständnis der Mutter. Bild: dpa
Überlingen/Bodenseekreis – Seit Jahren klagen ledige Väter in Deutschland darüber, dass sie zwar Unterhalt zahlen müssen, sonst aber kaum Rechte haben. Welche Schule soll das Kind besuchen? Darf das Kind bei einem Notfall operiert werden? „Solche wichtigen Entscheidungen durften bisher nur die Mütter treffen“, sagt Günther Völk, Familienrichter am Amtsgericht Überlingen.
„Uneheliche Väter wurden bislang zu sehr diskriminiert“, fährt der Jurist fort. Dies soll nun anders werden. Der europäische Gerichtshof fordert nun eine Änderung des Sorgerechts in Deutschland. Auslöser des Urteils war die Klage eines Vaters aus Köln. Die Mutter seiner Tochter hatte sich acht Jahre lang dagegen gesperrt, ihm ein Mitspracherecht bei der Sorge für seine Tochter zu gewähren. Die Straßburger Richter gaben dem 45-jährigen nun Recht. „Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, eine neue Regelung zu schaffen“, sagt Günther Völk.
„Für die Erziehung von Kindern sind beide Eltern verantwortlich“, findet Burkhart Tabel, Sprecher der Selbsthilfegruppe „Väteraufbruch für Kinder“ Kreisverein Bodensee. Der Verein, der bundesweit tätig ist, setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 1989 für die Aufrechterhaltung der Beziehung der Kinder zu beiden Eltern nach einer Trennung ein. „Über das Urteil des Europäischen Gerichtshofes habe ich mich sehr gefreut“, sagt Burkhart Tabel, der seit über zehn Jahren um das Sorgerecht für seine beiden Söhne kämpft. „Es ist ein wichtiger Schritt und macht allen betroffenen Vätern Hoffnung.“ Der Kreisverein Bodensee zählt knapp 60 Mitglieder. Jeden zweiten Donnerstag treffen sie sich im Familienforum in Salem-Mimmenhausen. „Bei unserer Sitzung vergangenen Donnerstag haben wir das Urteil gefeiert“, sagt er.
„Dieser anachronistische Paragraph gehört nicht mehr in unsere Gesellschaft“, kritisiert Tabel, der Angestellter in der Geschäftsleitung einer Gebäudereinigungsfirma in Friedrichshafen ist, das bisherige deutsche Sorgerecht. Von der Regierung erhofft er sich eine zügige Überarbeitung des Gesetzes. „Zum Wohle der Kinder müssen Mütter und Väter auf einer Augenhöhe miteinander kommunizieren“, sagt der 45-jährige getrennt lebende Vater aus Deggenhausertal.
Mit einem Ansturm lediger Väter auf die Gerichte rechnet der Überlinger Familienrichter Günther Völk dennoch nicht. „Wir befinden uns noch in einem Schwebezustand“, sagt der Jurist. Er erwarte keine zunehmenden Anfragen, bevor der Gesetzgeber das Sorgerecht geändert hat. „Erst dann wird man sehen, ob eine Flut von Verfahren auf uns zukommt.“
