Überlingen – Weil er an einem Taxiüberfall in Offenbach beteiligt war, soll ein 21-Jähriger aus dem Raum Überlingen für zweieinhalb Jahre in den Jugendstrafvollzug. Das Jugendschöffengericht Konstanz bestand auf eine Haftverbüßung, weil der mehrfach vorbestrafte junge Mann eine Bewährung gebrochen und angeordnete Auflagen nicht erfüllt hat. Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsender war, hat man die Ermittlungen aus Offenbach an die Staatsanwaltschaft Konstanz weitergeleitet. Gegen das Urteil will der Verteidiger Berufung einlegen.
Der lernbehinderte und für sein Alter völlig unreife Angeklagte war Anfang März mal wieder von zu Hause ausgebüchst. Ohne Geld und Gepäck stieg er in den Zug nach Frankfurt. Dort landete er unverzüglich in der Drogenszene. Statt Bier und Cannabis gab es dort Heroin. Womit er die harte Droge rund drei Wochen lang bezahlt hat, blieb unklar. „Aus Spaß“ habe er eines Tages einem Kumpel vorgeschlagen, einen Taxifahrer zu überfallen. Der habe das ernst genommen und sei mit ihm nach Offenbach gefahren, berichtete er vor Gericht. Dort lieh man sich bei einer Bekannten zwei Messer aus und stieg in ein Taxi. Der Ältere gab als Ziel ein Naherholungsgebiet an. Dort lotste er den Taxifahrer in eine Sackgasse. Als dieser wenden wollte, setzte der 21-Jährige ihm „aus eigenem Antrieb“ von hinten ein großes Küchenmesser an den Hals und rief: „Gib Geld her.“
Der Taxifahrer konnte ihm das Messer entwinden und floh samt Geldbörse und mit zerschnittenen Händen aus dem Auto. Die Täter ergriffen zunächst mit dem Taxi und später per S-Bahn die Flucht. Unterwegs entledigten sie sich ihrer Blut befleckten Kleidung. Dabei warf der Ältere seine Hose samt Ausweispapieren über eine Friedhofsmauer. Einen Tag später war er gefasst. Vor kurzem hat ihn das Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Der 21-Jährige stellte sich wenige Tage später der Polizei in Überlingen. Erst vor Gericht wurde ihm offensichtlich klar, was er dem Taxifahrer angetan hatte, der seinen Job nach diesem Trauma nur noch mit großer Mühe und Angstzuständen ausführen kann. Arbeit ist für den 21-Jährigen ohnehin etwas Abstraktes: Seit dem Abbruch der Sonderschule vor zwei Jahren lebt er in den Tag hinein. Schwierige Familienverhältnisse, acht Jahre Kinderheim und eine Lernbehinderung waren ein schlechter Start ins Leben. „Er bekommt es alleine überhaupt nicht auf die Reihe“, meinte auch die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe. Sie hatte bereits ein Förderprogramm ausgearbeitet, um ihm für den Fall einer Bewährungsstrafe auf den rechten Weg zu helfen.
Auch sein Anwalt Klaus Frank hielt den Jugendknast nicht für geeignet: „Dort wird er sich erst recht den falschen Leuten anschließen und vollends unter die Räder kommen.“ Eine gesetzliche Betreuung, eine Therapie und ein Platz in einem „Betreuten Wohnen“ könnten vielleicht die festen Strukturen schaffen, die ihm bislang gefehlt hätten. Er wird jetzt Berufung gegen das Urteil einlegen, um Zeit zu gewinnen. Die soll der 21-Jährige nutzen, um unter Anleitung die nötigen Formalitäten zu erledigen und endlich die noch von der letzten Verurteilung offenen Arbeitsstunden zu absolvieren. Nur so besteht vor der Berufungskammer am Landgericht vielleicht eine Chance, zweieinhalb Jahre Jugendstrafvollzug abzuwenden.
