Überlingen Junge Männer treten auf 21-Jährigen ein
22.02.2012
Die Fastnachtstage feierten auch dieses Jahr nicht alle friedlich. Der Polizei wurden mehrere Fälle von Körperverletzung und Pöbeleien bekannt. Der schwerste Fall ereignete sich bereits am Montagabend gegen 20.15 Uhr: Am Stadtgraben schlugen mehrere unbekannte junge Männer einen 21-Jährigen nieder und traten auf das Opfer ein, das bereits am Boden lag. Wie die Polizei mitteilt, verlor der 21-Jährige dabei einen Schneidezahn und wurde im Brustbereich verletzt. Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung laufen. Bei den Schlägern soll es sich um drei bis vier Personen gehandelt haben. Sie waren mit weiteren Personen unterwegs, die aber offensichtlich an der Tat nicht beteiligt waren. Wie der Geschädigte bei der Polizei zu Protokoll gab, hatte er gerade im Bereich des Parkhauses West uriniert, als ihn einer der Unbekannten ansprach und ihm dann mit der Faust ins Gesicht schlug. Wer diese Auseinandersetzung beobachtet hat oder Hinweise zu den unbekannten Tätern geben kann, wird gebeten, sich mit dem Polizeirevier Überlingen, Telefon 0 75 51 / 8040, in Verbindung zu setzen.
Mit zwei Fällen von Alkoholaggressivität mussten sich Polizeibeamte am Dienstagabend befassen. Ein betrunkener 17-Jähriger war gegen 20.30 Uhr im Spitalkeller mit mehreren Gästen aneinandergeraten. Der Jugendliche pöbelte dabei nicht nur herum, sondern verletzte auch einen 50-jährigen Mann mit einem Faustschlag ins Gesicht, bei dem die Lippe des 50-Jährigen aufplatzte. Auch einem Jugendlichen verpasste der mutmaßliche Täter einen Fausthieb und spuckte ihm anschließend noch ins Gesicht. Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes konnten den 17-Jährigen schließlich ins Freie bringen, wobei er einen der Männer ebenfalls bespuckte und beleidigte. Einen der kurze Zeit später eintreffenden Polizeibeamten verletzte er schließlich noch durch einen unvermittelten Tritt gegen das Bein, woraufhin ihm die Polizisten Handschellen anlegten. Daraufhin übergaben die Beamten den Pöbler an dessen Vater. Der Mann muss sich nun wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
