Eine lange Tagesordnung lag der Hauptversammlung der "Überlinger Chorgemeinschaft" vor, doch Zündstoff schien es zunächst nicht zu geben. "Das ist ja eine ätzend nette Veranstaltung", kam ein Zwischenruf einer Frau, die wohl noch die Querelen vor Jahresfrist in Erinnerung hatte. Franz Knittel, Chorsprecher des Gospelchors, stellte ein "jetzt störungsfreies Miteinander der verbliebenen Chöre" fest. Doch dann holte die Vergangenheit die Versammlung noch einmal ein: Der Männerchor 1861 hatte einen Forderungskatalog aufgestellt, der zum einen 8266 Euro, zum anderen praktisch das gesamte Inventar der Vereinsräume umfasste. Dies sei der Vermögensstand des Jahres 1991, in dem der Männerchor sein Vermögen der Überlinger Chorgemeinschaft als Darlehen zur Verfügung gestellt habe, so die Begründung.
"Das ist rechtlicher Unsinn", ereiferte sich die zweite Vorsitzende Bettina Drechsel. "Die Einzelchöre sind keine rechtlichen Personen. Das ist allein der Gesamtverein." Deshalb könne ein Teil des Vereins - hier zudem eine kleine Minderheit - nicht rechtliche oder finanzielle Einzelforderungen stellen. Mit dieser Meinung fand sie großen Anklang.
