Das Amtsgericht Überlingen hat einen 28-jährigen Taucher vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Richter Harald Gürtler kam zu der Überzeugung, dass der angeklagte Tauchlehrer-Assistent nicht verhindern konnte, dass ein in Panik geratener Tauchschüler zu schnell aufgetaucht war.
Die Verhandlung ist auf Betreiben der Staatsanwaltschaft hin angestrengt worden, nach dem Freispruch trägt nun der Staat die Kosten des Verfahrens.
Am 15. August 2010 ging eine kleine Truppe aus dem Stuttgarter Raum beim Grafschen Gelände in Überlingen auf Tauchstation, um sich fürs Tauchen in der Tiefe zu qualifizieren. Nach einer Einweisung nahmen der Tauchlehrer und sein angeklagter Assistent, der 499 Tauchgänge vorweisen konnte, davon mehrere Dutzend im Bodensee, zwei relative Neulinge zum Ausbildungstauchgang mit. Für den späteren Geschädigten war es der 18. Tauchgang und der erste im Bodensee.
Auf einer Station in etwa 20 Metern Tiefe mussten die Schüler Namen und Telefon auf eine Tafel schreiben, eine leichte Rechenaufgabe lösen und eine Hauptstadt nennen. Damit sollte ihnen die Auswirkungen der Druckverhältnisse vermittelt werden: „Der Kopf arbeitet langsamer, man fühlt sich wie nach zwei, drei Bier“, erklärte der 28-jährige Angeklagte.
Es sollte noch auf 30 Meter gehen, doch der spätere Geschädigte hatte die Kälte unterschätzt; es herrschten drei, vier Grad und die Sicht war trotz Lampe wegen der Tiefe und aufgewühlten Sediments sehr eingeschränkt. Er zeigte dem Tauchlehrer, dass er fror. Dieser deutete seinem Assistenten an, ihn zu übernehmen, worauf er den frierenden 34-Jährigen an die Hand nahm und ihm die Richtung nach oben zeigte. Plötzlich griff dieser ihm versehentlich an seinen Inflator, worauf sich das Jacket, die Weste des Assistenten, mit Luft füllte und er einen Auftrieb erfuhr. „Ich hab die Luft sofort wieder rausgelassen und dann nach seinem gegriffen, damit wir wieder auf Augenhöhe waren, ihn am Jacket gepackt und angedeutet, er solle sich beruhigen.“
Doch der 34-Jährige geriet in Panik, schlug um sich und riss sich vom Tauchassistenten los. „Mir hat hauptsächlich die Kälte zu schaffen gemacht“, erklärte der 34-Jährige und sprach den Angeklagten von jeder Schuld frei: „Ich habe selbst Fehler gemacht.“ Er hatte sich verschluckt und das Gefühl, dass Wasser in die Atemwege gelangt war. „Ich hab nur noch Blasen gesehen, den Ersatzatemregler nicht gefunden, herumgefuchtelt, mich vom Assistenten losgerissen und bin aufgetaucht.“
An der Oberfläche wurde die Rettungskette initiiert, im Überlinger Krankenhaus wurde er behandelt, in Stuttgart verbrachte er an drei Tagen jeweils mehrere Stunden in der Druckkammer. „Die zwei für die Druckkammer in Überlingen zuständigen Ärzte waren gleichzeitig in Urlaub“, begründete er die Behandlung in Stuttgart statt Überlingen. Folgeschäden blieben aus.
„Es war ein nicht vorhersehbarer und nicht vermeidbarer Unglücksfall“, konstatierte Staatsanwalt Fritze, „eine Sache von wenigen Sekunden und es gab keine Möglichkeit, einzugreifen.“ Aus strafrechtlicher Sicht könne man den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nicht aufrechterhalten. Richter Harald Gürtler urteilte auf Freispruch. „Was hätte der Angeklagte tun sollen? Tauchen ist kein Waldspaziergang, sondern eine gefahrengeneigte Sportart wie Gleitschirmfliegen. Jeder geht ein gewisses Selbstgefährdungsrisiko ein. Eine fahrlässige Körperverletzung setzt pflichtwidriges Verhalten voraus. Das war hier nicht erkennbar.“
Taucher-Rettung bereitet Probleme - Opfer muss nach Stuttgart geflogen werden
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