Überlingen Flucht aus Überlingen ins gelobte Land
Familie G. aus Überlingen - hier mit dem jüngsten von neun Kindern - floh in die USA Bild: Hilser
Eigentlich gehört Deutschland zu den Staaten, in denen die Verfolgten anderer Länder Asyl bekommen. Im Falle der aus Überlingen am Bodensee stammenden Familie G. ist es umgekehrt: Sie wanderte vor wenigen Tagen in die USA aus, weil sie sich von den deutschen Behörden diskriminiert und verfolgt fühlt.
Flucht in die USA
Sie bezeichnen ihre Reise als „Flucht“ und beantragten in den Vereinigten Staaten „politisches Asyl“. Ähnlich, wie eine Familie aus Bissingen an der Teck, flüchten auch sie vor der in Deutschland geltenden Schulpflicht.
Es ist nun nicht das erste Mal, dass die strenggläubigen Eltern aus Überlingen Schlagzeile machen: Zehn Jahre, bis 2008, weigerten sich Cornelia und Johannes G., ihre Kinder in eine Schule zu schicken.
Weitgehend abgekapselt von der Umwelt, wurden die Kinder im Haus unterrichtet. Die Familie bildete ihre eigene religiöse Gemeinschaft, in eine Kirche ist sie nicht eingebunden.
"Okkulte Inhalte" im Schulunterricht
Unbestreitbares Oberhaupt ihrer kleinen und aus sich herauslebenden Keimzelle war und ist der Vater. Familie G. lebte als Selbstversorger von den Früchten des Feldes und ihrer Hände Arbeit. Kontakt zu Nachbarn fand nur spärlich statt. Unterricht erhielten die Kinder zu Hause von der Mutter, die über einen Realschulabschluss verfügt. Der liebe Gott gebe ihrem Vater die Weisheit zu erkennen, „was wichtig ist für uns“, sagten die Kinder.
Den Unterricht in einer staatlich anerkannten Schule lehnten die Eltern ab, weil dort „okkulte Inhalte“ vermittelt würden „und wegen der schamlosen Aufklärung“. Nach dem Unterricht und dem gemeinsamen Mittagessen stand Sport auf ihrem Programm oder die Erledigung ihrer „Aufgaben“. Dazu gehörte die Arbeit auf dem Feld, im Haushalt, bei der Schafherde, bei der Kinderbetreuung und in der väterlichen Werkstatt, einer Sägerei. Auf Freundschaften zu Gleichaltrigen legten sie keinen großen Wert. Sie unterhielten lieber Brieffreundschaften und führten Telefonate mit Gleichgesinnten aus ihrer Bewegung, die in den USA und Kanada verwurzelt ist, der „Philadelphia-Home-School-Bewegung“.
Im Januar 2008 sprach das Jugendamt des Bodenseekreises den Eltern das Recht ab, für ihre Kinder zu sorgen. Aus verschiedenen Gründen sahen die Behörden das Kindswohl gefährdet, nicht nur wegen der unerfüllten Schulpflicht - und so holten sie sechs ihrer damals acht Kinder mit der Unterstützung von 16 Polizeibeamten aus dem Haus. Worauf sich Cornelia und Johannes G. Hilfe suchend an die Öffentlichkeit wandten.
Kinder waren in Schule gut integriert
In Internetforen kursierten „Bittschriften zur Freilassung der Kinder“; vor dem Familiengericht in Überlingen bezogen rund 50 Unterstützer Posten, als drinnen auf juristischem Wege um die Rückgabe des Sorgerechts gekämpft wurde. Das Paar betete und prozessierte für die Wiederherstellung ihrer Familie. Mit der Zusage, die Kinder auf eine staatlich anerkannte Schule zu schicken, erhielten die Eltern das Sorgerecht im November 2008 auch wieder zurück. Was damals die Behörde nicht wusste: Die Familie kaufte kurz nach der Einschulung die Flugtickets für Amerika, die jetzt eingelöst wurden.
Den Kindern bescheinigt ein vom Gericht in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten, durchschnittlich bis überdurchschnittlich intelligent zu sein, wissbegierig, lebensbejahend und selbstbewusst. Wie zu hören ist, ließen sich die Kinder im vergangenen Jahr wunderbar in den Betrieb staatlicher Schulen integrieren und bestachen durch überdurchschnittlich gute Noten.
Interessanterweise stellten sie die Zeugnisse ins Internet, um in diesem Fall mit den Mitteln des von ihnen gehassten Schulsystems zu zeigen: Seht her, so schlecht kann der Unterricht daheim nicht gewesen sein, wenn uns die Schule gute Noten gibt. Die Kinder waren in der Schule auch beliebt. Nach ihrem plötzlichen Abschied schrieben viele Klassenkameraden an eines der Mädchen, eine Zwölfjährige: „Wir vermissen Dich sehr.“
So viel Zuneigung von außerhalb der Familie war bisher selten. Der älteste Bruder, der vorhat, später nach Amerika zu fliegen und hier erst eine Berufsausbildung abschließen möchte, drückte es so aus: „Die Briefe schlugen ein wie eine Bombe. Ich habe sie meiner Schwester nachgeschickt.“
An der Wirklichkeit vorbei
Doch ihr Vertrauen in die Behörden, die von der Auswanderung der Familie überrascht worden ist, hat die Familie restlos verloren. Die Familie fürchtete, dass sie erneut auseinandergerissen wird. Der 1. März stand für sie als Schreckenstag im Kalender. Hier sollte ein Räumungstermin für die elfköpfige Familie vollzogen werden. Ihr Haus wurde nach Erbstreitigkeiten zwangsversteigert und sie musste ausziehen. Ohne feste Bleibe, fürchtet Familie G, werde ihr das Jugendamt erneut das Sorgerecht entziehen. Das war für sie einer der Gründe, „die von langer Hand geplante Flucht“ anzutreten, wie ein am Bodensee lebender Sprecher der Familie, Peter Briody, sagt.
Dafür, betont wiederum Robert Schwarz, Sprecher des Landratsamts in Friedrichshafen, habe keinerlei Anlass bestanden. „Vor uns muss niemand 'fliehen'.“ Die von der Familie gewählten Begriffe gingen an der Wirklichkeit vorbei. Sie hätte sich demnach auch offiziell abmelden können und hätte die „Flucht“ nicht heimlich vorbereiten müssen. „Wenn wir keine Hinweise haben, dass das Wohl des Kindes akut gefährdet ist, kann und will das Jugendamt niemanden daran hindern, umzuziehen.“
Eine strenggläubige Familie aus Bissingen an der Teck ging den Überlingern voraus: Uwe und Hannelore Romeike und ihre fünf Kinder flüchteten 2008 vor der deutschen Schulbehörde. Weil ihnen die deutschen Behörden den Unterricht daheim verwehrten, erkannte sie ein amerikanisches Gericht im Januar dieses Jahres offiziell als politisch Verfolgte an. Richter Lawrence Burman wird mit den Worten zitiert, dass er hoffe, mit seinem Urteil auch andere Heimschüler in Deutschland vor „politischer Verfolgung“ schützen zu können.
Drei Kinder bleiben zurück
Am 31. Januar flog Johannes G. mit vier seiner Kinder über Zürich nach Amerika aus. Am 11. Februar folgte die Mutter mit den beiden Kleinsten nach. Familiensprecher Briody: „Aus Amerika melden sie Zufriedenheit und Glück.“ Wie der älteste Sohn berichtet, „haben sich alle meine Geschwister auf den Abflug gefreut“. Sie lebten nun in einem Haus in einem Dorf bei Atlanta. Wovon, das könne er nicht sagen. In dem Dorf, das über ein einziges Telefon verfüge, gebe es Glaubensgemeinschaften, zu denen schon länger Kontakt bestand. Es handle sich um eine von den Amish People abgespaltete Gruppe, betonte der Sohn. Das Klischee von den fortschrittsfeindlichen Glaubensbrüdern treffe auf diese Leute nicht zu.
Zurück in Überlingen blieben neben dem ältesten Sohn die beiden ältesten Töchter, die hier ihre Schul- und Berufsausbildung abschließen möchten. Alle drei sind volljährig. Um deren Persönlichkeitsrechte zu schützen, geben die Eltern in einer Pressemitteilung auch nur den ersten Buchstaben ihres Nachnamens bekannt. Doch sei es ihnen ein Anliegen, mitzuteilen, dass für die drei Kinder, die hier ihre Schul- und Berufsausbildung beenden möchten, dringend eine Wohnung gesucht werde. Am 1. März müssten auch sie aus dem zwangsversteigerten Haus ausziehen. Gerne würden sie in Überlingen bleiben.
Für den Fall, dass der Familie politisches Asyl in den Vereinigten Staaten verwehrt wird, habe die Familie vorgebaut, sagt ihr Sprecher. Ab Herbst könne sie in Brandenburg einen Bauernhof beziehen. Bis dahin hielten sie sich auch an die Vorgaben des Familiengerichts Überlingen und schickten ihre Kinder in eine staatlich anerkannte, in diesem Fall: in den USA anerkannte, Schule. Sollten sie mit ihrem Asylantrag vor Richter Burman oder einem Gleichgesinnten durchkommen, so ihre Ankündigung, würden sie sich der Schulpflicht umgehend entledigen und daheim wieder auf die gottgegebene Weisheit ihres Vaters bauen.
Homeschooling
Die Befürworter des Unterrichts in der eigenen Familie betonen, dass sie im beschützten Rahmen viel besser auf die Fähigkeiten und Probleme ihrer Kinder eingehen und sie vor den Gefahren der Gesellschaft bewahren könnten. In staatlich anerkannten Schulen mit ihren großen Klassen sei das nicht möglich.
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