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Überlingen Ex-Ministrant: Missbrauch hinter Altar

02.07.2010


Weiteres mutmaßliches Opfer meldet sich zu Wort - Pater G. soll Tat auch in Nußdorf begangen haben - Bistumssprecher: Kapelle wurde „nicht entweiht“
Hintergrund: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Zollitsch

Der Missbrauch an einem ehemaligen Ministranten im Umfeld der Klosterkirche Birnau war möglicherweise kein Einzelfall. Beim SÜDKURIER meldete sich nun ein 51-jähriger Mann zu Wort, der mitteilt, in der zur Birnau gehörenden Kapelle in Überlingen-Nußdorf Ende der 60er Jahre missbraucht worden zu sein.Täter sei auch hier Pater G. gewesen, der seit mehreren Wochen in den Schlagzeilen steht.

Unterdessen ließ die Staatsanwaltschaft Konstanz durchblicken, dass die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Erzbischof Robert Zollitsch wegen des Vorwurfs der Beihilfe zu sexuellem Missbrauch an Kindern möglicherweise schon in diesen Tagen zu einem Abschluss kommen. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte, fehlten der zuständigen Staatsanwältin noch wichtige Unterlagen, die aber demnächst beigebracht würden.

Wie berichtet, wurde der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz von einem 53-jährigen Mann vom Bodensee angezeigt. Seiner Auffassung nach habe Zollitsch vor rund 20 Jahren als damaliger Personalreferent der Erzdiözese „grob fahrlässig in Kauf genommen, dass ein als pädokriminell bekannter Priester mit Kindern in Kontakt kommt“.

Bei dem Priester handelt es sich um Pater G., der 1987 bis 1992 in der Klosterkirche Birnau am Bodensee eingesetzt war. Zuvor, in den 60-er Jahren, war der Priester schon einmal in dem zur Zisterzienserabtei Mehrerau (bei Bregenz) gehörenden Priorat eingesetzt. Damals hatte Pater G. den heute 53-jährigen Anzeigenerstatter massiv sexuell missbraucht und dies im Jahr 2006 auch schriftlich eingeräumt.

Die Erzdiözese Freiburg hat die Vorwürfe gegen Erzbischof Zollitsch zurückgewiesen und unter anderem darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Geschehnisse in Birnau nicht in der Verwaltungshoheit der Erzdiözese Freiburg, sondern direkt beim zuständigen kirchlichen Verwaltungsträger, dem Abt von Mehrerau, liegen.

Der bereits bekannt gewordene Fall des 53-Jährigen aus den 60-er Jahren soll kein Einzelfall gewesen sein. Wie nun ein 51-jähriger ehemaliger Ministrant berichtete, sei er Ende der 60-er Jahre ebenfalls Opfer von Pater G. geworden. Die Tat sei in der zur Birnau gehörenden Nußdorfer Kapelle passiert. „Hinter dem Altar“, wie der 51-Jährige beschreibt. Er sei von Pater G. aufgefordert worden, dessen Glied zu berühren. „Das beruhigt die Nerven“, habe ihm der Geistliche gesagt.

„Für mich war das ekelhaft, vielleicht hat er das bemerkt“, schildert der 51-Jährige den Vorgang. Es sei jedenfalls bei diesem einen Fall geblieben. Bleibende psychische Schäden habe er nicht davon getragen. „Zumindest wüsste ich nicht, dass es mich bewusst belastet hätte. Was unterbewusst mit mir passierte, weiß ich nicht.“

Dieser neue mutmaßliche Fall des 51-jährigen Ex-Ministranten ist, was die strafrechtliche Verfolgung angeht, ebenso verjährt wie der zigfache (eingeräumte) Missbrauch an dem anderen 53-jährigen Opfer. Ihre beiden Fälle stehen in keinem Zusammenhang zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Erzbischof Zollitsch.

Die gegenwärtigen, von der Staatsanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen, die den Vorwurf einer möglichen Beihilfe zu sexuellem Missbrauch betreffen, beziehen sich nur auf den Fall, ob der verdächtigte Pater G. in seiner zweiten Birnauer Zeit (1987 bis 1992) Kinder missbrauchte. Die Staatsanwaltschaft prüft dies derzeit. Davon hängt auch ab, ob der Vorwurf der Beihilfe überhaupt in Betracht kommt.

Darüber hinaus würde sich die Frage der strafrechtlichen Verantwortung nur dann stellen, wenn überhaupt eine Verantwortung für das Kloster Birnau, vor allem auch die personelle Verantwortung, besteht. Ein Sprecher des Bischofs stellt dies in Abrede, die alleinige Verantwortung, auch bei Personalentscheidungen, liege beim Abt von Mehrerau, was dieser in einer Presseerklärung bestätigte.

Wie die Erzdiözese Freiburg mitteilt, liege auch die Nußdorfer Kapelle im Zuständigkeitsbereich des Klosters, stehe also unter der Verantwortung des Abtes von Mehrerau. „Nußdorf ist seit 1946 eine Filiale von Birnau, also dem Kloster zugeordnet“, teilte Pressesprecher Robert Eberle mit.

Sollten sich Gemeindemitglieder nun fragen, ob die Kapelle entweiht wurde, wenn in ihr ein sexueller Missbrauch stattfand, antwortet Eberle: „Durch den Missbrauch wurde die Kapelle nicht entweiht. Ein Bußritus hätte damals Sinn gemacht, wenn die Vergehen dazu geführt hätten, dass dort zunächst keine Gottesdienste mehr vorgenommen worden wären. Nach etwa 40 Jahren macht ein Bußritus jetzt keinen Sinn, da der Gottesdienstraum zwischenzeitlich ganz normal weiter benutzt wurde.“ Die letzte Entscheidung, ob ein Bußritus nötig werde, liege nach kanonischem (kirchlichem) Recht beim Erzbischof.

Kirche
All die Missbrauchsfälle zeigen eigentlich nur auf, dass ein dringendes Umdenken stattfinden ...
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Von unbekannt
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Wussten Sie schon?
Von unbekannt
Die Schutzengel in der Birnauer Kirche haben sich in "Schmutzengel" umtaufen lassen.
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