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Überlingen Etappensieg vor Gericht für Bodan gegen Wörner

28.06.2012
Überlingen -  Der Überlinger Bagger- und Container-Unternehmer Wörner hat vor dem Verwaltungsgericht eine Schlappe erlitten. Das Gericht stoppte den sofortigen Baubeginn im Gewerbegebiet Oberried.

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Die Umsiedlung des Baggerbetriebs Wörner ins Gewerbegebiet Oberried verzögert sich. Denn die Firma Bodan Naturkostgroßhandel als potenzieller Nachbarbetrieb legte gegen den sofortigen Baubeginn erfolgreich Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Für Bodan ist der Beschluss des Sigmaringer Gerichts allerdings nur ein Etappensieg. Über die Frage, ob der Bagger- und Bauschuttbrecherbetrieb im Gewerbegebiet Oberried zulässig ist, wird erst in einem erwarteten Hauptsacheverfahren entschieden.

Aus dem Rechtsstreit ausgeschieden ist der Gartenbaubetrieb Bruderhofer. Dieter Bruderhofer hatte ebenfalls gegen die Firmenansiedlung, beziehungsweise den Sofortvollzug, geklagt. Bruderhofer machte geltend, dass seine Existenz gefährdet sei, wenn in seiner Nachbarschaft der Wörner'sche Bagger-, Container und Bauschuttbrecherbetrieb samt Abfallsortierung ansiedelt. Die Idylle und Ruhe in seiner Muster-Gartenanlage, in der er Verträge abschließt, sei gefährdet, wenn hinter den dort wachsenden Büschen Container verladen, entleert und umgeschichtet werden. Doch stieß Bruderhofer vor Gericht auf Ablehnung. Die 2. Kammer am VG Sigmaringen argumentierte, dass sein Gartenbaubetrieb im Plangebiet „Oberried VI“ liege und damit nicht in demselben Plangebiet“, er also keine Teilhabe an der „planungsrechtlichen Schicksalsgemeinschaft“ habe.

Anders verhält es sich beim Kläger gegenüber, der Firma Bodan, die Teil dieser „Schicksalsgemeinschaft“ im Plangebiet Oberried V ist und grundsätzlich Schutz vor „gebietsfremden“ Betrieben genießt. Bodan wehrt sich gegen Lärm und eine potenzielle Staubbelastung, die den Betrieb ihres Naturkostgroßhandels gefährden könnte. Befürchtet wird eine Kontamination von Gemüse und Obst mit Stoffen, die auf ihren streng kontrollierten Lebensmitteln nicht zulässig wären. Ob diese Gefahr als real einzuschätzen ist, wird in einem späteren Verfahren geklärt. Für das Gericht spricht aber „viel dafür“, dass Wörner in der bislang genehmigten Form gegen die Bewahrung der „festgesetzten Gebietsart verstößt“. Der vom Landratsamt erlassene Sofortvollzug hätte aber vollendete Tatsachen geschaffen, was das Gericht nicht zulässt. Das Hauptsacheverfahren ist abzuwarten.

Indes holt die Firma Wörner zum juristischen Gegenschlag aus. Er sei überzeugt, im Genehmigungsantrag alle Vorschriften beachtet zu haben, sagt Ingo Wörner gegenüber dem SÜDKURIER. Er sehe keine Veranlassung nachzubessern. Stattdessen wirft Ingo Wörner, seines Zeichens auch FDP-Gemeinderat und Kreisrat, der Firma Bodan nun vor, ihrerseits bei ihren Erweiterungsplänen gegen die Vorschriften des Bebauungsplans verstoßen zu haben. Wörner: „Wir haben Einspruch gegen die Baugenehmigung von Bodan erhoben.“

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