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Überlingen Es „brodelt“ in der Stadt nach Beckers Werbeauftritt

14.09.2012
Überlingen -  Oberbürgermeisterin Sabine Becker ließ sich für ein Anzeigenblatt in diversen Geschäften ablichten. Staatsrechtler von Arnim sieht darin „eindeutig einen Verstoß gegen Beamtenrecht.“ Auch Innenministerium und Regierungspräsidium sehen den Fall kritisch. Der Tübinger Professor und Bürgermeisterberater Wehling sieht eine „politische Instinktlosigkeit“. WVÜ nennt die Aktion „für uns nicht nachvollziehbar.“

Politikwissenschaftler Professor Hans-Georg Wehling (Universität Tübingen), nachdem er den Auftritt der Überlinger Oberbürgermeisterin im „Akzent“ betrachtet hat: „Das ist eine politische Instinktlosigkeit, die ich so noch nie erlebt habe.“  Bild: Katharina Wörner

Das Gegenteil von gut ist gut gemeint: Sabine Becker wollte eigenem Bekunden nach der gesamten Stadt etwas Gutes tun und warb in einer Art Stadtbummel in einem Werbe-Magazin mit ihrer Person als Oberbürgermeisterin für einzelne Geschäfte. Das bringt ihr nun den Ärger von Gemeinderäten und Wirtschaftstreibenden ein, auch die Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Tübingen, interessiert sich für den Fall von beamtenrechtlicher Seite.  Bild: ARchiv-Baur

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Mit ihrem Auftreten als Werbebotschafterin für diverse Überlinger Geschäfte in der September-Ausgabe des Szene-Magazins „Akzent“ hat sich Oberbürgermeisterin Sabine Becker den Ärger von Gemeinderäten und Wirtschaftstreibenden aufgeladen. Nicht nur das: Auch das Regierungspräsidium Tübingen prüft den Fall von seiner rechtlichen Seite. Der Staatsrechtler von Arnim erkennt indes einen Verstoß gegen Beamtenrecht.

Auf Kritik im Gemeinderat rechtfertigte sich Becker damit, im Sinne des „Stadtmarketings“ gehandelt zu haben. Sie habe nicht einzelne Händler in den Vordergrund gerückt, sondern es sei ihr Anliegen gewesen, die Stadt insgesamt gut zu verkaufen. Die Verantwortung für die Auswahl der Geschäfte trage der Akzent-Verlag. Dort habe man entschieden, für wen sie sich werbewirksam in Szene setze. Das werde sie auch künftig tun, wenn es in ihren Terminkalender passe.

Gemeinderat Michael Jeckel (CDU) zweifelte die Rechtmäßigkeit an, wenn sich Becker „vor den Karren Einzelner“ spannen lasse. CDU-Gemeinderat Peter Vögele zeigte die Folge auf, wonach sich Becker jetzt praktisch „von jedem einkaufen“ lassen müsse. Und Ulrich Krezdorn (ebenfalls CDU) bemerkte, dass eben nicht alle Betriebe in der Stadt angefragt worden seien. FDP-Gemeinderat Reinhard Weigelt verteidigte dagegen Beckers „jungen und lockeren“ Auftritt. Es sei nicht Aufgabe des Gemeinderats zu definieren, was gutes Stadtmarketing ist. Stattdessen kritisierte Weigelt seine Ratskollegen, die Becker kritisierten, egal, was sie mache.

Innenministerium und Regierungspräsidium Tübingen als übergeordnete Behörden sehen den Fall kritisch. Die Oberbürgermeisterin sei „nach dem auch für sie geltenden Beamtenrecht dazu verpflichtet, ihr Amt unparteilich und im Sinne der Neutralität auszuüben“. Wörtlich heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums: „Es darf keine Bevorzugung von Einzelinteressen gegenüber dem Allgemeininteresse geben.“ Das Regierungspräsidium Tübingen als Aufsichtsbehörde sagte in einer vorläufigen Einschätzung: „Auch wir sehen das ganze kritisch. Für uns ist die Neutralitätspflicht unumstößlich, sie gehört zum Wesen eines Beamten.“ Die Behörde forderte bei Becker „ein umfassendes Statement“ an, dieses sei vor einer abschließenden Beurteilung abzuwarten. Sollte sich die erste Einschätzung bestätigen, könnten der Oberbürgermeisterin verschiedene Maßnahmen drohen, von einer Rüge bis zu einer Disziplinarmaßnahme.

Der Staatsrechtler Professor Hans Herbert von Arnim (Speyer), der als Gutachter in der Wulff-Affäre bekannt ist, kommt zu dem Schluss, dass Becker hier „eindeutig gegen ihre Pflicht zur neutralen Amtsführung verstieß“. Von Arnim: „Hier handelt es sich um eine Instrumentalisierung ihres Oberbürgermeister-Titels für die Interessen einzelner Unternehmen, die in Konkurrenz stehen zu anderen. Das darf sie nicht.

“Man denke nur an den früheren Wirtschaftsminister Jürgen Möllemann, der Schwierigkeiten bekam, nachdem er mit seinem ministeriellen Briefkopf für einen bestimmten Einkaufswagen-Chip warb. „Eine Oberbürgermeisterin ist in ähnlicher Situation: Sie darf sich in ihrer Eigenschaft als OB nicht für einzelne Geschäfte verwenden.“

Der Wirtschaftsverbund WVÜ war in der gesamten Aktion „nicht eingebunden“, betont Vorsitzender Reinhard Haas. „Weiterhin gab es auch von Seiten der Stadtverwaltung kein Vorabgespräch mit dem WVÜ.“ Die Idee selber, die Einkaufsstadt zu präsentieren, begrüßt der WVÜ. Jedoch: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum unsere Oberbürgermeisterin Werbung nur für einzelne Geschäfte gemacht hat.“ Dies habe bei vielen WVÜ-Mitgliedern zu einer Verstimmung geführt. Es bestehe Klärungsbedarf, den man mit Frau Becker persönlich angehen wolle.

Der Tübinger Professor Hans-Georg Wehling, Politikwissenschaftler und Autor zahlreicher Publikationen zur Kommunalpolitik, meint: „Das ist eine politische Instinktlosigkeit, die ich so noch nie erlebt habe. Frau Becker riskiert ihre Unabhängigkeit, langfristig auch ihr Verbleiben im Amt. Das ist brandgefährlich für eine Wiederwahl.“ Weiter sagte er: „Ich sehe beim Beamtenrecht auf Anhieb keine Bestimmung, die das verbieten würde. Rechtlich mag es vielleicht okay sein, aber politisch ist das unmöglich und für sie selbst auch höchst riskant. Alle, die sie nicht beworben hat, sind doch künftig ihre Gegner und werden Stimmung gegen sie machen.“

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