Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat auf Grund einer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren gegen Robert Zollitsch, den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, eingeleitet. Sie geht damit Vorwürfen eines Anzeigenerstatters aus der Bodenseeregion nach. Der von diesem erhobene Vorwurf laute auf Beihilfe zu sexuellem Missbrauch von Kindern, wie Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier von der Staatsanwaltschaft Freiburg auf Anfrage des SÜDKURIER bestätigte.
Nach den vom Anzeigenerstatter erhobenen Vorwürfen, die gegenwärtig von der Staatsanwaltschaft auf deren Wahrheitsgehalt und Stichhaltigkeit überprüft werden und somit noch als völlig ungeklärt betrachtet werden müssen, soll Zollitsch als damaliger Personalreferent vor rund 20 Jahren „grob fahrlässig in Kauf genommen haben , dass ein als pädokriminell bekannter Priester mit Kindern in Kontakt kommt“. Bei dem Priester handelt es sich um Pater G., der 1987 bis 1992 in der Klosterkirche Birnau am Bodensee eingesetzt war, die zur Zisterzienserabtei Mehrerau (bei Bregenz) gehört.
Der Pressesprecher des Erzbistums Freiburg, Robert G. Eberle, weist die Anschuldigungen als „substanzlos“ zurück. „Ein Blick auf die schon seit Monaten bekannten und veröffentlichten Fakten macht deutlich, dass die Erzdiözese Freiburg Ende 2006 - unverzüglich nach dem Bekanntwerden eines Falls von sexuellem Missbrauch aus den 60er Jahren bei der Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau - den dort zuständigen Zisterzienserorden informiert hat. Der nun verbreitete Verdacht eines strafbaren Verhaltens entbehrt bereits mangels Zuständigkeit, aber auch in der Sache jeder Grundlage“, schreibt Eberle in einer Stellungnahme.
"Für den erneuten Einsatz des Paters auch an anderen Orten kann das Ordinariat Freiburg nicht verantwortlich gemacht werden: Das Kirchenrecht kennt den Begriff der Territorialabtei. Dabei handelt es sich um ein territorial umschriebenes Gebiet, dessen Betreuung einem Abt übertragen ist. Dieser trägt die alleinige Verantwortung wie ein Diözesanbischof. Eine solche Gebietsabtei gehört zu keinem Bistum und ist vollständig unabhängig vom Diözesanbischof.“ Der verantwortliche Abt treffe auch die Personalentscheidungen innerhalb seines Territoriums. Eberle: „Er benötigt dazu weder die Genehmigung eines anderen Bischofs noch besteht irgendeine Form der Informationspflicht an andere Bischöfe.“
@pbosch
Sie sollten sich überlegen, dass verschiedene Menschen ...