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Bewährungsstrafe für 24-Jährigen wegen versuchter Vergewaltigung

– Wegen versuchter Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung hat das Landgericht Konstanz einen 24-Jährigen aus dem Raum Überlingen zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wurde unter verschiedenen Auflagen für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. An das Tatopfer sind 5000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu der Tat war es im März 2011 auf dem Heimweg von einer Kneipe gekommen. Der Täter und das 33-jährige Opfer hatten mit Bekannten die ganze Nacht gefeiert. Sie kannten sich nur flüchtig, es wurde einiges an Alkohol konsumiert und zusammen getanzt. Als die Freundinnen der 33-Jährigen nach Hause gingen, wollte diese noch bleiben. Sie verließ die Gaststätte erst gegen sechs Uhr morgens zusammen mit dem Angeklagten, um ein Taxi zu nehmen. Nachdem man lange vergeblich gewartet hatte, begaben sich beide zu Fuß auf den Heimweg. Unterwegs nötigte der Mann die Frau, mit ihm auf einen Spielplatz zu gehen. Bis dahin, so das Gericht, hatte er wohl gehofft, dass mit der Frau „etwas laufen könnte“. Doch als er sie in eine kleine Holzhütte zog und Sex wollte, wehrte sie sich heftig. Nun schlug seine gute Stimmung in Wut um und er schlug die Frau mehrmals auf den Kopf. Als sich Passanten näherten, ergriff er die Flucht.

Vor Gericht hatte der 24-Jährige behauptet, die Frau habe indirekt zugestimmt und bestimmte Bedingungen gestellt. Dann habe sie ihn aber sehr schmerzhaft im Intimbereich verletzt. Nur deshalb habe er reflexartig zugeschlagen. Am Ende der Beweisaufnahme hatte jedoch auch sein Verteidiger keine Zweifel mehr daran, dass die 33-Jährige damals sicherlich keinen Sex wollte. Es stellte sich für ihn aber die Frage, ob der Angeklagte dies „aus der Entwicklung des Abends heraus“ erkennen konnte. Er sprach von einer „kommunikativen Katastrophe“, weil Täter und Opfer aus unterschiedlichen Herkunftsländern stammen und sich auch auf Deutsch kaum verständigen konnten. Außerdem, so der Verteidiger, habe man im Blut der Frau noch morgens um sieben Uhr 1,4 Promille nachweisen können.

Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft kam es darauf nicht an. Eindeutige Abwehrbewegungen und das Wort „Nein“ seien international verständlich. Sie hätten auch von dem ebenfalls alkoholisierten Angeklagten sehr wohl richtig gedeutet werden können. „Nur durch die Hilferufe der Frau ist die Vergewaltigung verhindert worden“, meinte sie, und forderte drei Jahre Haft. Die 33-jährige Zeugin hatte zuvor eindrücklich geschildert, wie der Angeklagte sie auf dem Heimweg trotz ihres Protests zum Spielplatz gelotst und dann mit Gewalt in die kleine Hütte gezerrt hatte. Aus einem ärztlichen Attest ging hervor, dass sie bei dem gewalttätigen Übergriff mehrere Hämatome und Schürfwunden an den Knien erlitten hat. Das Gericht hielt die Schuld des Angeklagten ebenfalls für erwiesen, ging aber von einem minder schweren Fall aus. Der nicht vorbestrafte Täter habe nicht von Anfang an vor gehabt, der Frau Gewalt anzutun. Als erheblich belastend wertete das Gericht die Tatsache, dass der Mann mehrmals zugeschlagen hatte, um sein Ziel zu erreichen. Die 33-Jährige leidet immer noch unter Angstzuständen und Schlaflosigkeit. Auf die Straße traue sie sich nur noch in Begleitung ihres Mannes, berichtete sie.

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