Birnau Birnau: Missbrauchsopfer fordert Entschuldigung
Die Reaktionen auf seine Mahnwache vor der Birnau lässt sich der ehemalige Ministrant Gerhard L. (Name geändert) nicht gefallen. Das Missbrauchsopfer verlangt von einem zivilen Mitarbeiter der Birnau, der ihn vom Kirchplatz geschickt hatte, offiziell eine Entschuldigung. Denn er habe ihn beleidigt mit den Worten, er sei „der Esoterik verfallen“.
Eine Entschuldigung erhielt Gerhard L. bislang nicht. Weder Abt Anselm noch Pater Prior distanzieren sich von den Äußerungen ihres Klostermitarbeiters noch davon, dass er den missbrauchten Ministranten vom Kirchplatz schickte. Allerdings wiederholte Abt Anselm sein Angebot an Gerhard L. zu Gesprächen.
Wie berichtet, hatte Gerhard L. am 22. April eine Mahnwache vor jenem Kloster abgehalten, in dem er in den 60-er Jahren von Pater G. schwer sexuell missbraucht wurde. Mehrere Birnau-Besucher beglückwünschten Gerhard L. zu seiner Zivilcourage und dem Mut, an dem Ort, an dem er sexuell missbraucht wurde, ein Plakat aufzustellen und schonungslose Aufklärung aller (möglicher) Fälle einzufordern.
Besagter ziviler Mitarbeiter des Klosters war jedoch nicht damit einverstanden. Er belegte Gerhard L. unter anderem mit den Worten, dass er „der Esoterik verfallen“ sei. Und er bat ihn höflich, aber bestimmt, nun doch den Kirchplatz zu verlassen und nicht auf privatem Raum zu demonstrieren.
Dem SÜDKURIER gegenüber hatte der Birnau-Mitarbeiter seine Haltung mit den Worten begründet: „Im Sinne der Botschaft der Liebe von Jesus Christus geht man aber anders mit solchen Dingen um als mit einer Aktion, die einfach nur Ärger hervorruft, vor allem Ärger bei unserem Herrn Jesus Christus.“
Konfliktpunkt während der Mahnwache war auch die Frage, welche Wirkung die Taufe entfaltete, die Gerhard L. vor rund 53 Jahren empfangen hatte. Nach Lesart des Birnau-Mitarbeiters könne Gerhard L. trotz seines Kirchenaustritts nicht behaupten, die katholische Kirche sei nicht mehr seine eigene.
Denn durch die Taufe sei er „untrennbar“ mit der Kirche verbunden. Wenn Gerhard L. etwas anderes vermute, dann habe er „die Taufe nicht verstanden“, sagte der Birnau-Mitarbeiter. Das wollte Gerhard L. nun genau wissen und fragte in der Erzdiözese Freiburg nach. Die Antwort des zuständigen Offizials lautete: „Ihr Kirchenaustritt wurde vermerkt und dieser Schritt wird auch seitens der Kirche respektiert.
Die Tatsache der Taufe und die damit von Gott gegebene Zusage, in seiner Gemeinschaft zu stehen, kann die Kirche nicht widerrufen. Hier können Sie nur durch Ihre Lebenshaltung zum Ausdruck bringen, inwieweit Sie zu dieser von Gott geschenkten Gemeinschaft stehen oder nicht.“
Wie der Birnau-Mitarbeiter mittlerweile zu der Angelegenheit steht, war nicht in Erfahrung zu bringen. Kloster-Sprecher Harald Schiffl antwortete auf Anfrage: „Ich kann Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen seine privaten Kontaktdaten nicht übermitteln. Meines Wissens will er sich zu der Angelegenheit nicht mehr äußern.“
Auf einem anderen Papier stehen die Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft nun im Umfeld der Birnau führt. Es besteht der Anfangsverdacht, dass es durch Pater G. nicht nur in den 60er-, sondern auch Ende der der 80-er, Anfang der 90-er Jahre in der Birnau zu sexuellen Übergriffen kam. Gibt es solche Fälle, sind sie möglicherweise noch nicht verjährt.

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