Vorsicht ist in Überlingen geboten, wenn vermeintlich „Taubstumme“ Geld für wohltätige Zwecke oder Adressen und Unterschriften sammeln. „Das stellt sich meist als Sammelbetrug heraus“, warnt Markus Sauter, Polizeisprecher in Friedrichshafen. Ein Kurgast hatte die Polizei auf ein Paar aufmerksam gemacht, das an der Uferpromenade Adressen von Passanten erfragte. Das sei der zweite Fall innerhalb von zwei Wochen in Überlingen, sagt Sauter.
„Auf einem Papier stand in Druckschrift ‚Helft den Taubstummen' und man sollte Name, Adresse und Unterschrift eintragen“, erzählt der Feriengast. Seine Vermutung: Die Betrüger stellen dadurch fest, wer nicht zu Hause, sondern im Urlaub ist. So könnten Komplizen das Heim in aller Seelenruhe durchsuchen und Wertsachen stehlen. „Wir sagten ‚No, no, no', weil die beiden ausländisch aussahen, dann sind sie sofort weitergezogen“, erzählt der Rentner. Eine Polizeistreife fuhr nach dem Anruf des Urlaubers zur Promenade, die beiden mutmaßlichen Betrüger waren aber bereits fort, berichtet Polizeisprecher Sauter.
Mit einer gespielten Behinderung zu betrügen ist nicht nur für die direkt betroffenen Opfer ärgerlich, sondern auch für die tatsächlich Hörgeschädigten, findet Walter Karg. Der Salemer ist selbst stark schwerhörig, seine Frau gehörlos. „Das wirft ein schlechtes Licht auf uns Hörgeschädigte, weil die Leute uns mit Betrügern verbinden“, ärgert er sich. Ohnehin sei der Begriff taubstumm nicht mehr zeitgemäß: „Jeder gehörlose oder hörbehinderter Mensch hat eine Sprache“. Gehörlose gestalten Sprache eben mit den Händen. So könnten Betrüger auch entlarvt werden, rät Karg – die könnten das nicht.
Markus Sauter empfiehlt, nach einer Genehmigung zum Spendensammeln zu fragen. Wenn diese fehlt, ist das Sammeln strafbar. In diesem Fall sollte die Polizei verständigt werden.
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