Mein

Überlingen Aufsichtsbehörde weist Oberbürgermeisterin auf Grenzen hin

29.09.2012
Überlingen -  Das Regierungspräsidium kritisiert Mitwirkung der Oberbürgermeisterin an kommerzieller Werbung. Sabine Becker zeigt Einsicht und entgeht so aufsichtsrechtlichen Maßnahmen.

Das Gegenteil von gut ist gut gemeint: Sabine Becker wollte eigenem Bekunden nach der gesamten Stadt etwas Gutes tun und warb in einer Art Stadtbummel in einem Werbe-Magazin mit ihrer Person als Oberbürgermeisterin für einzelne Geschäfte. Das bringt ihr nun den Ärger von Gemeinderäten und Wirtschaftstreibenden ein, auch die Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Tübingen, interessiert sich für den Fall von beamtenrechtlicher Seite.  Bild: ARchiv-Baur

Service
Artikel drucken  Artikel drucken
  Artikel versenden

  Newsletter
  RSS-Feed


Das Regierungspräsidium Tübingen sieht nach einem Gespräch mit Oberbürgermeisterin Sabine Becker keinen Anlass mehr, rechtlich gegen sie wegen ihres Werbeauftritts in einem Anzeigenmagazin vorzugehen. Die Tübinger Aufsichtsbehörde begründet dies mit der Einsicht, die Becker gezeigt habe und mit ihrer Absicht, künftig „auf eine derartige Mitwirkung an kommerzieller Werbung“ zu verzichten. Zugleich hält das Regierungspräsidium in einer Stellungnahme gegenüber dem SÜDKURIER fest, dass Becker „Grenzen des zulässigen Stadtmarketings“ überschritten habe und bezieht sich auf den Gleichheitsgrundsatz und beamtenrechtliche Pflichten.

Wie berichtet, stellte sich Becker als eine Art Fotomodel für bezahlte Anzeigen einzelner Betriebe zur Verfügung. Sie bezeichnete dies als „Stadtmarketingaktion“. Nach Kritik daran, unter anderem im Gemeinderat, prüfte die Aufsichtsbehörde den Fall. Der Leiter von Referat 14 (Referat für Kommunal- und Sparkassenwesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz) führte ein Telefonat mit der Oberbürgermeisterin. Dieses und das folgende Ergebnis fasste die Pressestelle des Regierungspräsidiums wie folgt zusammen: „Bei dem Gespräch bestand Einigkeit, dass zwar Stadtmarketing grundsätzlich möglich ist, dass aber die Mitwirkung von Frau OB Becker an der fraglichen Werbeaktion angesichts des Gleichheitsgrundsatzes und der beamtenrechtlichen Pflichten über die Grenzen des zulässigen Stadtmarketings hinausging. Da Frau OB Becker dies ebenso sieht und beabsichtigt, künftig auf eine derartige Mitwirkung an kommerzieller Werbung zu verzichten, besteht für aufsichtsrechtliche Maßnahmen kein Anlass.“

Auf die Bitte an Oberbürgermeisterin Sabine Becker, die Sache abschließend zu bewerten, antwortete gestern ihr Pressesprecher Raphael Wiedemer-Steidinger per Mail: „Der Stadt Überlingen bzw. Oberbürgermeisterin Sabine Becker ist eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen weder auf dem Postweg noch elektronisch zugegangen. Aus diesem Grunde können weder Oberbürgermeisterin Sabine Becker noch ich als Pressesprecher eine Stellungnahme hierzu abgeben.“

Vergangene Woche hatte Becker im amtlichen Mitteilungsblatt die „Konsequenz“ angekündigt, „in Zukunft sehr genau abzuwägen, welche Werbeaktionen sie unterstützt“. Die „heftige Kritik“ an ihrem Werbeauftritt habe sie „überrascht“, „tief getroffen“ und „nachdenklich gemacht“, wird Becker in dem Bericht zitiert. Zugleich rechtfertigt sie sich damit, dass eine „gleiche Aktion“ bereits in einer anderen großen Kreisstadt stattgefunden habe und sie ihre Neutralitätspflicht dadurch gewahrt gesehen habe, dass die Aktion „breitest möglich“ beworben worden sei.

Gemeinderat Jeckel hatte kritisiert, dass sich Becker „vor den Karren Einzelner“ spannen ließ, während Ratskollege Weigelt die Aktion als „jung und locker“ bezeichnete. Der Tübinger Politikwissenschaftler, Professor Hans-Georg Wehling, einer der bekanntesten Bürgermeisterberater im Land, sprach von „einer politischen Instinktlosigkeit, die ich so noch nie erlebt habe“.

zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden
Schreiben Sie Ihre Meinung
Überschrift
Text


noch 1000 Zeichen


Informiert bleiben:
Bei jedem neuen Kommentar in dieser Diskussion erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung
Unsere Community-Regeln