Eine Obduktion war nicht angeordnet worden, da es nach Darstellung der Polizei keinerlei Hinweise auf ein Fremdverschulden gebe. Ohne eine endgültige Entscheidung bereits vorweg nehmen zu wollen, erklärte Hettenbach ebenfalls, dass ein Fremdschulden an dem Tod des Mannes nach dem bisherigen Kenntnisstand auszuschließen sei. Bürgermeister Manfred Härle indes verweist auf die Regelung, wonach nicht die Gemeinde für die Badeaufsicht zuständig ist, sondern der Badbetreiber. Für den Betrieb des Bades wurde zwischen der Gemeinde und Bernd Hauser vor drei Jahren ein Betriebsführungsvertrag abgeschlossen.
Die Betreuung des Bades samt der Anlagen wie Liegeflächen und Umkleidekabinen obliegt Hauser. Unter anderem heißt es im Vertrag: „Der Betriebsführer ist für die aus der Anlage ersichtlichen Fläche vom 01.05. bis 30.09., bei darüber hinausgehenden Betriebszeiten auch in diesen, verkehrssicherungspflichtig.“ Er übernehme die Verantwortung und Haftung in Schadensfällen, die wegen mangelnder Verkehrssicherheit entstünden. Er sei auch „für einen ordnungsgemäßen und sicheren Badebetrieb verantwortlich.“
Dem Betriebsführer wird in dem Vertrag auch empfohlen, einen guten Kontakt zur Deutschen Lebensrettungsgesellschaft zu halten, „damit wie bisher der Wach- und Rettungsdienst gesichert ist.“ Bernd Hauser enthält für die Betriebsführung des Freibades, das kostenlos zugänglich ist, eine Summe X von der Gemeinde. Auf der anderen Seite zahlt er eine Pacht für den Kioskbetrieb und den Betrieb des Cafés. Härle seinerseits gab zur weiteren Aufklärung auf Anforderung der Polizei den Betriebsführungsvertrag heraus.
Hauser wiederum hat sich, wie er sagt, „nichts vorzuwerfen.“ An besagtem Unglückstag seien die Aufsicht und damit die Sicherungspflicht, die Wachstation mit zwei Rettungsschwimmern besetzt und er im Bad ständig unterwegs gewesen. Als der junge Mann dann bei ihm als vermisst gemeldet worden sei, sei die Suche schnellstens angelaufen. Hauser: „Ein weiterer Hinweis von einem Badegast, der Gesuchte sei auf einem bestimmten Floß gesessen, hat uns weiter geholfen, um das Suchgebiet einzugrenzen.“ An der Suche hätten sich mehrere Helfer der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft beteiligt.
Bernd Hauser erklärt zur Sicherheit und zur Aufsicht im Freibad weiter, dass bei jedem Wetter mindestens eine Person die Anlage beaufsichtigt. Täglich zwischen neun und 21 Uhr helfen ihm, je nach Bedarf, bis zu drei Mitarbeiter. Die Anzahl der Aufsichtskräfte richte sich nach dem Besucheraufkommen. Wie viele Aufsichtspersonen also eingesetzt würden, hänge von der Stärke des Badebetriebs ab. Die Helfer müssen seiner Darstellung nach mindestens 18 Jahre alt sein und ein Rettungsschwimmabzeichen in Silber besitzen. Die Prüfung müsse regelmäßig wiederholt werden.
Hauser: „Im Freibad am Schlosssee sind die Bedingungen für die Sicherheit optimal.“ Zusätzlich zu seinen Mitarbeitern sei samstags und sonntags die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft mit drei bis fünf Personen vor Ort. „Bei Badebetrieb ist immer eine Person in Seenähe auf dem Gelände“, erklärt Hauser weiter. Und: „Wir überwachen den See und haben geeignete Rettungsmittel, um schnell eingreifen zu können.“ Pro Jahr seien drei bis vier Rettungseinsätze notwendig. Ansonsten seien er und seine Mitarbeiter auch Ansprechpartner für die Badegäste in vielen Belangen. „Wir können weiterhelfen, egal ob jemand sein Kind sucht oder ein Pflaster benötigt“, sagt Hauser.
