Ravensburg: Getunter Golf rast mit 200 Sachen durch Kontrollstelle
18.05.2010
Von Donnerstag bis Sonntag kontrollierte die Autobahn- und Verkehrspolizei Ravensburg schwerpunktmäßig auf der Bundesstraße 30 und der Autobahn 96 den Straßenverkehr. Mit Lasergeräten, zivilen Videofahrzeugen und mobilen Messstellen überwachten die Beamten die Geschwindigkeit und den eingehaltenen Sicherheitsabstand auf diesen Brennpunktstrecken.
Die Videofahrzeuge haben sich laut Polizeibericht wiederum zur Feststellung einzelner gravierender Geschwindigkeitsverstöße bewährt. Von den insgesamt 28 Geschwindigkeitsanzeigen, die von den zivilen Einsatzfahrzeugen registriert wurden, waren bei 15 Fahrern die Überschreitungen so schwerwiegend, dass sie mit einem Fahrverbot rechnen müssen. Ähnliches gilt bei der Unterschreitung des Sicherheitsabstandes. Von den 20 Abstandsverstößen lagen auch hier zehn im Bereich eines Fahrverbots.
Durch Lasermessungen wurden insgesamt 408 Geschwindigkeitsanzeigen festgestellt. Davon waren 166 Fahrzeuglenker so schnell, dass auch sie mindestens mit einem einmonatigen Fahrverbot kalkulieren müssen.
Schnellster Verkehrssünder war ein 51-jähriger VW-Fahrer mit einem getunten Golf, der bei erlaubten 80 Stundenkilometern mit über 200 Stundenkilometern gemessen wurde. Er muss voraussichtlich drei Monate auf seinen Führerschein verzichten. Ein weiterer Besucher der Tuningmesse hielt sein rund 500 PS starkes Fahrzeug laut Polizeibericht ebenfalls nicht im Zaum. Er raste mit über 170 Stundenkilometern bei erlaubten 80 durch die Messstelle. Voller Stolz präsentierte er anschließend den Kontrollbeamten sein Gefährt, das bis zu 300 Stundenkilometer schnell fahren kann.
Bei den Kontrollen wurden auch zahlreiche technische Mängel, gefährliche Überholmanöver und Fahrten ohne Führerschein aufgedeckt. So lieferte sich ein Motorradfahrer im Stadtgebiet Weingarten mit Geschwindigkeiten über 100 Stundenkilometern eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Bei seiner Überprüfung stellte sich heraus, dass der Biker nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war.
