Ravensburg Mildere Strafe im Betrugsprozess gegen Ex-FDP-Funktionär
29.09.2008
Peter Kuhn wurde dennoch wegen zweifachen Betruges verurteilt, allerdings liegt die Strafe mit neun Monaten auf Bewährung drastisch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre und drei Monate ohne Bewährung forderte. Kuhn hatte als Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft in Bad Waldsee zwei Wohnhäuser gebaut, für die zu diesem Zeitpunkt keine formelle Baugenehmigung vorlag. Die Käufer traten daraufhin von ihren Kaufverträgen zurück. (end)
