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Der frühere FDP-Bezirkschef von Bodensee-Oberschwaben, Peter Kuhn, muss nicht ins Gefängnis. Im Berufungsprozess vor dem Ravensburger Landgericht wurde das im Vorjahr vom Amtsgericht verhängte Urteil von zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung deutlich revidiert.

Peter Kuhn wurde dennoch wegen zweifachen Betruges verurteilt, allerdings liegt die Strafe mit neun Monaten auf Bewährung drastisch unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre und drei Monate ohne Bewährung forderte. Kuhn hatte als Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft in Bad Waldsee zwei Wohnhäuser gebaut, für die zu diesem Zeitpunkt keine formelle Baugenehmigung vorlag. Die Käufer traten daraufhin von ihren Kaufverträgen zurück. (end)

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