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Podiumsdiskussion zum Thema Patientenverfügung bei Woche der Justiz in Ravensburg

Ravensburg – Irgendwann gegen Ende der ebenso höflich wie deutlich ausgetragenen Kontroverse sprach Matthias Haag vom „Urzwist zwischen Medizin und Justiz“. Im Rahmen der landesweiten Woche der Justiz ging es in Ravensburg um das Thema Patientenverfügung und das seit September 2009 geltende Gesetz.

Jurist Haag kennt beide Seiten von Berufs wegen: Als Vorsitzender Richter einer Zivilkammer ist er zuständig für Streitfälle zwischen Patienten und Ärzten. An diesem Abend moderierte er indes eine Podiumsdiskussion mit dem Ravensburger Landgerichtspräsidenten Thomas Dörr und dem Chefarzt der Oberschwabenklinik, Professor Dr. Günther Wiedemann. Sie machte einmal mehr das tiefe Misstrauen der Medizin gegen gesetzliche Eingriffe deutlich.

Thomas Dörr erklärte den zahlreichen Zuhörern die Eckpunkte des ersten Gesetzes zur Patientenverfügung, wonach eine schriftlich abgegebene Erklärung eine spätere Behandlung festlegen oder verhindern kann, an die sich Ärzte und Pflegepersonal zu halten haben. Der Jurist empfahl eine solche Verfügung in regelmäßigen Zeitabständen zu aktualisieren und verwies darauf, dass so eine Patientenverfügung „frei widerruflich sei, auch mündlich“, denn so Dörr, „sterbenskrank mag der Verfügte doch noch am Leben hängen“. Da war er dann der Kernpunkt aller Diskussionen und die tief sitzenden Ängste, die der frühere katholische Dekan Heinz Leuze als stiller Zuhörer auf den einfachen Nenner brachte: „Menschenwürdiges Leben und Sterben – darum geht es.“

Während für den Juristen Dörr der „mutmaßliche Willen des Patienten entscheidend“ ist, beklagte Chefarzt Wiedemann, die Politik habe ein schnelles Gesetz gestrickt, von dessen weitreichende Bedeutung Hunderte Kollegen beim letzten Internistenkongress in Ravensburg „wie gelähmt“ gewesen seien. In seinem klinischen Alltag sei jedoch selten, „dass wir die Patientenverfügung bräuchten“.

Und dann der Satz: „Mit dem Gesetz werden Ärzte zur passiven Sterbehilfe gezwungen. Das ist neu...“ Der Empfehlung, vor einer Patientenverfügung auf jeden Fall eine ausführliche ärztliche Beratung voranzustellen, folgte der geradezu empörte Ausruf: „Wir beatmen doch nicht Menschen wie Würstchen, wenn sie keine Chance mehr haben.“

In der folgenden Diskussion mit Zuhörern monierte ein Sprecher des Kreisseniorenrats, von sechs befragten Ärzten habe man zehn Meinungen zur Patientenverfügung bekommen. Kein Wunder für Richter Haag, der sagte, bei vielen Ärzten sei das neue Gesetz nicht hinreichend bekannt.

Und der Hinweis des Landgerichtspräsidenten, abstrakt sei vieles einfach, „konkret aber ganz schwierig“, bestätigten krisenerfahrene Zuhörer, die aus dem Alltag berichteten, wonach auch mit einer Patientenverfügung „noch alles passieren kann“. Ernüchterndes Fazit des Zivilrichters Matthias Haag: „Glücklich macht dieses Gesetz niemand.“

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