Der Technische Ausschuss genehmigte mehrheitlich die massive Abweichung eines Anbaus von der Baugenehmigung. Nicht wie im Bauantrag vereinbart wurde das Gebäude doppelt so groß. Nur unter der Bedingung einer gegenseitigen Baulast will die Gemeinde dem Eintrag ins Grundbuch zustimmen.
Dem Technischen Ausschuss stank's am Dienstag gewaltig – und zwar im direkten und im übertragenen Sinn. Denn die Mitglieder kamen von einem Ortstermin bei einem Fischverarbeitungsbetrieb in der Torenstraße.
Anlass des Besuches war eine massive Abweichung von der Baugenehmigung für einen Anbau. Diesen ließ der Bauherr zwei- statt eingeschossig errichten. Auch die erlaubte Grundfläche von 22,5 mal 8,01 Meter überschreitet der Anbau mit 24,4 mal 10,38 Meter.
Bei dem Termin, fasste Bauamtschef Uwe Hermann zusammen, sei man nach Diskussionen zu folgendem Ergebnis gekommen: Das nachträgliche Einvernehmen zu der Abweichung könne nur erteilt werden, wenn im Grundbuch durch den Eintrag einer gegenseitigen Baulast gesichert werde, dass das benachbarte städtische Grundstück trotz der Überschreitung des Fischbetriebs und der damit verbundenen Verschiebung der Abstandsflächen nicht in seiner späteren baulichen Entwicklung eingeschränkt sei.
Das Gremium stimmte dem letztlich mit sechs zu vier Stimmen zu. Mit „Nein“ votierten Markus Waibel (FW), Herbert Abfall-Malin (Umbo), Boris Mattes (SPD) und Bettina Zimber (Umweltgruppe).
Etliche Mitglieder übten zuvor harsche Kritik. So meinte Georg Dreher (CDU), der Ausschuss werde mal wieder vor vollendete Tatsachen gestellt. Es sei okay, dass ein Gewerbebetrieb erweitern wolle, aber er sollte die Reihenfolge einhalten. Einfach doppelt so groß zu bauen wie genehmigt, „das ist absolut schlecht und kann kein Vorbild sein für uns alle.“ Die Verletzung „muss für den Bauherrn finanziell spürbar sein“, eventuell sogar durch einen Rückbau.
Mattes fand noch deutlichere Worte: „Das ist schlichtweg eine Sauerei, so was macht man nicht.“ Martin Brugger (CDU) meinte, moralisch hätten seine Kollegen recht. „Aber ich bin gegen einen Abbruch. Wenn wir's mit einer gegenseitigen Baulast so hinbekommen, dass die Stadt später bauen kann, drücke ich ein Auge zu.“
Waibel meinte, der Antragsteller, der ja wieder bauen wolle, verfahre so nicht zum ersten Mal. „Und ich gehe jede Wette ein, dass er's nächstes Mal wieder so macht. Ich kann da nicht mehr zustimmen.“ Zimber forderte, die Stadt solle auch auf den Bauherrn hinwirken, endlich eine Filteranlage gegen die Geruchsbelästigung einzubauen. Bürgermeister Martin Brütsch sagte, einen Einbau habe der Bauherr bereits zugesichert, dieser Punkt könne aber nicht mit dem Bauantrag verquickt werden.