Meckenbeuren Kein Platz für Interpretation bei Würde
Die Stiftung Liebenau hatte den durch zahlreiche Publikationen bekannten Theologen zu ihrer jährlichen Gedenkveranstaltung an die Opfer der Euthanasie eingeladen. In den Jahren 1940/41 waren 501 Bewohner der Stiftung Liebenau als „lebensunwert“ eingestuft und daraufhin ermordet worden.
„Wir müssen die Erinnerung an diese unmenschlichen, barbarischen Verbrechen aufrechterhalten. Was Menschen anderen Menschen im Namen der Ideologie angetan haben, darf nicht vergessen werden“, mahnte Vorstand Berthold Broll, bevor er das Wort an Eberhard Schockenhoff übergab. Dieser widmete seinen Vortrag dem Thema „Unantastbarer Anspruch oder gesellschaftliche Zuweisung? Zur neueren Diskussion um die Menschenwürde und ihre Konsequenzen.“
Kennen sollte ihn eigentlich jeder halbwegs gebildete Bundesbürger – doch was verbirgt sich wirklich hinter dem ersten Artikel unseres Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“? Darüber klärte Schockenhoff die zahlreichen Zuhörer im Schlosssaal auf und machte auch sogleich deutlich, dass dieser als moralisches Basis des Gesetzes fungierende Artikel ganz bewusst ohne jegliche Begründungen aufgeschrieben wurde, um seine Aussage nicht zu schwächen oder Platz für Interpretationen zu lassen. „Jeder Mensch ist um seiner selbst willen zu achten. Niemand darf geopfert werden“, erklärte Schockenhoff. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde sei nicht nur ein unverrückbarer Maßstab für den Staat gegenüber seinen Bürgern, sondern gelte auch für die Bürger untereinander, so der Theologe.
Dabei sei es wichtig, dass die Anerkennung der Würde an keinerlei Voraussetzungen wie entsprechende geistige Fähigkeiten des Menschen gebunden sei.
Damit erteilte Schockenhoff den neueren Auslegungsversuchen des ersten Artikels, wie sie einige Juristen und Mediziner seit einiger Zeit unternehmen, eine klare Absage. Diese hatten unter anderem eine subjektive Leidensfähigkeit des Menschen für die Anerkennung der Menschenwürde vorausgesetzt. Bei dieser Art der Differenzierung würden demnach heranwachsende Embryonen, aber auch Menschen mit fortschreitender Altersdemenz, nicht mehr unter diesen gesetzlichen Würdeschutz fallen. Obwohl Eberhard Schockenhoff durchaus Verständnis für den Wunsch junger Eltern nach einem gesunden Kind hat, sprach er sich ganz klar gegen die Möglichkeiten der modernen Präimplantations-Diagnostik, bei der kranke Embryonen verworfen werden, aus.
